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Bitburger Landbote
Ausgabe 14/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg -Wohn-/Mischgebiet, sowie Gemeinbedarfsfläche- in Neidenbach

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanungsverfahren in der Sitzung am 23.06.2022 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg -Wohn-/Mischgebiet, sowie Gemeinbedarfsfläche- beschlossen. Diese Planänderung wurde mit Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 20.03.2025 (Az.: 06-212324-09) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die Planänderung erging im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die genannte Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung und der Begrünung sowie zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg -Wohn-/Mischbauflächen, sowie Gemeinbedarfsfläche-, wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bitburger Land geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Bitburg, 25.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin