Vereine und Jugendverbände sowie Gemeinde-, Sport- und Kultureinrichtungen/-denkmäler sind wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft und sind maßgebliche Säulen für das Miteinander innerhalb unserer Gemeinden.
Um dies zu unterstützen, gewährt die Verbandsgemeinde Bitburger Land freiwillige Zuschüsse innerhalb der vorgegebenen Richtlinien.
Mit der Sitzung vom 14.12.2023 wurde durch den Verbandsgemeinderat die Neufassung der Zuschuss-Richtlinien beschlossen.
Auch für das kommende Jahr 2025 können wieder Zuschussanträge nach den geltenden Richtlinien bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.
Diese sind bis zum 15. September 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bitburg einzureichen (Ausschlussfrist!).
Die Voraussetzungen für eine Bezuschussung sind aus den nachfolgenden aktuellen Zuschussrichtlinien zu entnehmen. Diese finden Sie mit den entsprechenden Vordrucken auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de). Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.