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Bitburger Landbote
Ausgabe 15/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bebauungsplan Teilgebiet “Kindertagesstätte“ der Ortsgemeinde Oberkail

Bekanntmachung der Planaufstellung/Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Oberkail hat am 24.02.2025 beschlossen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Kindertagesstätte“ durchzuführen. Der Beschluss der Planaufstellung mit Abgrenzung des die Änderung betreffenden räumlichen Geltungsbereichs wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die im weiter unten abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellten Flächen. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.

Die Planaufstellung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Grundsätzliches Ziel der Planaufstellung:

Die Ortsgemeinde Oberkail plant die Aufstellung des Bebauungsplans “Kindertagesstätte“ mit dem Ziel, Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte zu erreichen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Teilgebiet "Kindertagesstätte“ bestehend aus der Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Biotoptypenkartierung und Brutvogelkartierung ist nunmehr gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 des BauGB in der Zeit

vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice Bauleitplanung/Offenlage Bebauungspläne eingestellt und liegt gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de.

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land,

Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin ergeht der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Dieser Dienst steht ab dem 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 zur Verfügung.

Bitburg, 02.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin