Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 02.10.2025 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Niederstedem – Teilgebiet “Auf Roth“ – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der Verbandsgemeinde Bitburger Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan (01.12.2025 – 06.01.2026) hat der Verbandsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen.
Die aktuellen Planentwurfsunterlagen wurden vom Verbandsgemeinderat in gleicher Sitzung am 26.03.2026 gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 38. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.
Anlass der Planung
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Ausweisung eines Sondergebietes für einen Batteriegroßspeicher auf einer bisher ackerbaulich genutzten Fläche. Dieses befindet sich zwischen der Ortslage Niederstedem, der Umspannanlage und B 257, nördlich des Tanklagers und umfasst eine Größe von rd. 6,5 ha.
Das Plangebiet, das später dieses Sondergebiet ausweisen soll, ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Grünland und Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Da die Aufstellung für den Planbereich als Hauptnutzungsart ein Sondergebiet (SO) festsetzt, ist es aufgrund des Entwicklungsgebotes erforderlich, den FNP parallel hierzu entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern, d. h. im betreffenden Bereich nunmehr als Hauptnutzung eine (geplante) Sonderbaufläche (S) darzustellen sowie in erforderlichem Umfange auch die weiteren Nutzungsregelungen zu berücksichtigen.
Die nach dem Landesplanungsgesetz bei einem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes erforderliche “Landesplanerische Stellungnahme“ wurde durch die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm am 19.12.2025 abgegeben.
Die Entwurfsunterlagen zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung und Umweltbericht sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit
vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 13.04.2026 bis einschließlich zum 15.05.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:
(eMail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).
Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Über den Inhalt des 38. Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 38. Änderung zum Flächennutzungsplan (gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 zur Verfügung.
Im Rahmen des 38. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
| Umweltrelevante Informationen für die Offenlage | |
| Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden: | |
| - | Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete, die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander sowie auf das europäische Netz “Natura 2000“. |
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen:
| Natur- und Landschaftsschutz | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 29.12.2025 |
| (keine grundlegenden Bedenken, Hinweise zur Berücksichtigung der Vorschläge zur Vermeidung/Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen im Rahmen des anschließenden Bebauungsplanverfahren) | |
| Wasser / Abwasser | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 29.12.2025 |
| (Informationen zur Sturzflutgefahrenkarte; Hinweis, auf die wasserrechtlichen Belange bei der Bauantragsstellung einzugehen) | |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 09.01.2026 |
| (Hinweise zur Notwendigkeit eines Entwässerungskonzeptes, zur Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz) | |
| - | Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Bitburger Land vom 05.01.2026 |
| (Hinweis zum Verbleib des Niederschlagswassers auf der Planfläche, Versickerung und die Entwässerung über angrenzende Grundstücke) | |
| Mensch und menschliche Gesundheit | |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität vom 08.12.2025 |
| (Hinweise zu möglichen Beeinträchtigungen des Nims Radweges im Zuge der Bauphase) | |
| Boden und Geologie | |
| - | Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau RLP vom 11.12.2025 |
| (Hinweise zu Bergbau, Boden und Baugrund und das Geologiedatengesetz, Empfehlung zur Durchführung eines Baugrundgutachtens, keine Hinweise zu bergbaulichen Aktivitäten im Plangebiet) | |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Trier vom 11.12.2025 |
| (keine Bedenken gegen die Planung) | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege Mainz vom 03.12.2025 |
| (Hinweise zu möglichen denkmalgeschützten Kleindenkmälern und Grenzzeichen innerhalb der Sonderbaufläche) | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie und Erdgeschichte Koblenz vom 28.11.2025 |
| (Hinweis zu potenziell fossilführenden Gesteinen und den Umgang mit Funden während der Bauphase) | |
| Landwirtschaftliche Belange | |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 06.01.2026 |
| (Hinweise zur Wertigkeit der Ackerflächen, die Bewertung der Flächen nach RROP Trier 2024 (Entwurf), Flächenentzug für die Landwirtschaft über den Anlagenzeitraum) | |