Planungsverpflichtung
Die Schulträger sind durch Gesetz verpflichtet, einen sog. Schulentwicklungsplan aufzustellen.
Schulentwicklungspläne enthalten eine Bestandsanalyse bezogen auf die Schülerzahlen sowie die Schulgebäude und Schulanlagen. Aus der Bestandsanalyse und den Daten der regionalen Schülerzahlprognose sind schulorganisatorische Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schulangebots abzuleiten und deren Auswirkungen auf Schulen darzustellen. Schulentwicklungspläne sind regelmäßig auf die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin zu überprüfen und fortzuschreiben
Die Schulentwicklungspläne sollen die planerischen Grundlagen eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots berücksichtigen. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung müssen dabei beachtet werden.
Begleitung durch ein Fachbüro
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land hat für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes ein Fachbüro beauftragt, das nicht nur über bundesweite Referenzen im Bereich der Schulentwicklungsplanung verfügt, sondern auch bereits die Schulentwicklungsplanung für den Eifelkreis Bitburg-Prüm erstellt hat.
Auswertung in einer Klausurtagung
Der Entwurf dieses Gutachtens wurde nun im Rahmen einer 1,5 tägigen Klausurtagung erörtert und analysiert.
Zu der Klausurtagung kamen die gewählten Mandatsträger (die Mitglieder des Hauptausschusses und des Schulträgerausschusses des Verbandsgemeinderates Bitburger Land) zusammen, um gemeinsam mit den eingeladenen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern aller jeweiligen Einzugsgemeinden der Schulstandorte den Status quo jeder einzelnen Schule zu beleuchten und die jeweilige Entwicklungsnotwendigkeit zu analysieren.
11 Schulstandorte innerhalb der VG Bitburger Land
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land ist Schulträger und Eigentümer von 10 Grundschulen an 11 Standorten, wobei jeder Standort durch spezifische Merkmale geprägt ist.
Weitere Ermittlungen notwendig
Im Rahmen der Klausurtagung kamen die Ausschussmitglieder überein, dass die Schulentwicklungsentscheidung nur auf einer fundierten Datenanalyse fußen kann.
So ist es für eine weitergehende Entscheidungsfindung dringend erforderlich, dass hinsichtlich des unterschiedlich bestehenden Sanierungs- und Erweiterungsbedarfs u. a. die Baukosten- und Investitionskosten ermittelt werden, um dann aufgrund der zusammengefassten Datenmatrix eine fundierte und abgewogene Entscheidung treffen zu können. Mithin haben die Ausschussmitglieder die Verwaltung beauftragt, alternative Kostenberechnungen zu erstellen und vorzulegen.
Nächste Schritte
Sobald belastbare Zahlen hinsichtlich der Sanierungs- und Investitionskosten vorliegen und diese dann mit in die Entscheidungsabwägung einbezogen werden können, findet eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und des Schulträgerausschusses des Verbandsgemeinderates Bitburger Land statt.
Die Ausschüsse sind dazu aufgerufen, eine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat Bitburger Land abzugeben, der dann über die Position des Schulträgers final beschließt.
Sollte es dabei zu einer Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung von bestehenden Grundschulen kommen, so muss hierüber die ADD Trier als Schulbehörde entscheiden.