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Bitburger Landbote
Ausgabe 16/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land für den Teilbereich der ehemaligen VG Kyllburg, Gemarkung Badem, Ausweisung von Wohnbauflächen und einer Fläche für Gemeinbedarf

-Einleitung des Verfahrens-

- Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 07.03.2024 beschlossen, die zur Aufstellung des B-Planes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Kyllburg gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

Das Plangebiet des B-Planes mit einer Größe von ca. 5,0 ha liegt nordöstlich der Ortslage und grenzt an die Dauner Straße und Gindorfer Straße. Es erweitert die Ortslage im nordöstlichen Bereich angrenzend an die dort bestehende Wohnbebauung. Die FNP-Änderung bezieht sich auf den Geltungsbereich des B-Planes „Uhwies“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.

Nachfolgend ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches abgedruckt. Dieser Teilbereich ist Gegenstand und Geltungsbereich der 20. FNP-Änderung. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen Änderung des FNP wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem B-Plan wird das Ziel verfolgt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um für den örtlichen Bedarf weiteres Wohnbauland zur Eigenentwicklung bereitstellen zu können und eine Gemeinbedarfsfläche zum Bau einer neuen Kindertagesstätte auszuweisen. Die Bebauung des Gebietes soll sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung an dem angrenzenden Baubestand orientieren und sich entsprechend in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden in der Planung geregelt. Im Rahmen einer Umweltprüfung sind zudem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und anschließend in einem Umweltbericht zu beschreiben und bewerten. Da in diesem Zusammenhang der wirksame FNP der VG Kyllburg, das Plangebiet als “Fläche für die Landwirtschaft“ kennzeichnet und darstellt, sollen hier im Rahmen einer gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführten 20. Änderung des FNP die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Die betreffenden B-Planflächen sollen im FNP als geplante Wohnbauflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und Flächen für Gemeinbedarf gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2a und Abs. 4 BauGB dargestellt und ggf. die ansonsten notwendigen Anpassungen, wie Darstellung von Ausgleichsflächen, vorgenommen werden.

Bitburg, den 09.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
In Vertretung:
Rainer Wirtz
Erster Beigeordneter