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Bitburger Landbote
Ausgabe 17/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Notrufe bei Stromausfall absetzen

Die Ortsgemeinde weist auf folgende Information hin:

Sollte durch einen längeren Stromausfall das öffentliche Telefonnetz ausgefallen sein und der Bedarf für einen Notruf bestehen, gilt folgende Regelung:

In diesem Fall ist das örtliche Feuerwehrgerätehaus in St. Thomas, Hauptstraße 18, durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr besetzt. Über die Funkeinrichtungen der Feuerwehr können erforderliche Notrufe an die Leitstelle abgesetzt werden, um so die medizinische Versorgung der Dorfbevölkerung sicherzustellen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Rudolf Höser
Ortsbürgermeister