zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land vom 26.06.2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land - Verbandsgemeindekasse -, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
| Betroffene: | SCHMITZ; Jessica Theresa | Geburtsdatum: | 22.10.1973 |
| letzte bekannte Anschrift: | Brühlstraße 15 a, 54636 Seffern |
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| Datum des Schreibens: | 15.04.2024 | Aktenzeichen: | 5.2.22/902-63/KK524833 |
Das Schriftstück kann von den Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land - Verbandsgemeindekasse -, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg (Zimmer 124). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.