Im Bereich des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land sind persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminregelung wurde in den Zeiten der Corona-Pandemie eingeführt und hat sich darüber hinaus auch danach als praktikabel erwiesen.
Durch die Vergabe von Terminen werden den Bürgerinnen und Bürger längere Wartezeiten erspart. Auch ein erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit ist so in der Regel nicht mehr erforderlich.
Insgesamt können die Arbeiten effizienter und zielgerichteter erledigt werden.
Über die Terminregelung hinaus können Angelegenheiten bereits ab dem 01.12.2023 aber auch wieder ohne Terminvereinbarung erledigt werden.
Schließlich sind oftmals auch Anliegen der Bürger zu bearbeiten, die nicht genau planbar sind.
Für genau solche Angelegenheiten werden montags und mittwochs jeweils vormittags am Standort Bitburg
sowie montags vormittags am Standort Kyllburg Zeitfenster freigehalten,
in denen die Bürgeranliegen
auch ohne Termin bearbeitet werden.
Das Portal zur Terminvergabe sowie alle ausführlichen Informationen zu den Themen und dem Service unseres Meldeamtes finden Sie auf unserer Homepage www.bitburgerland.de unter der Rubrik „Bürgerservice“.
| Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Landboten Diese Woche tagen die Wahlausschüsse, die über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in drei „Etappen“ wie folgt bekannt gemacht: KW 19/2024: VG-Rat Bitburger Land KW 20/2024: Verhältniswahlen in den Ortsgemeinden und Urwahlen Ortsbürgermeister KW 21/2024: Mehrheitswahlen in den Ortsgemeinden und Absage Urwahlen |