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Bitburger Landbote
Ausgabe 17/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Bickendorf hat am 22.01.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, eine 3. Satzung zur Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung zu erlassen.

Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Einleitungs- und Gebietsabgrenzungs-beschluss des Ortsgemeinderates Bickendorf zum Erlass der vorgenannten 3. Änderungssatzung bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 3. Änderungssatzung umfasst in der Gemarkung Bickendorf die Flurstücke der Flur 7, Nrn. 49, 53 und 58/1 (alle teilweise).

Für den Ergänzungsbereich der o. g. Flurstücke wurde beantragt, die entsprechenden Teilflächen dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuschlagen, um hier die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der vorhandenen baulichen Anlage herzustellen.

Mit Anerkennung des Satzungsentwurfes in gleicher Sitzung wurde entschieden, dass nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden durchzuführen.

Die Ortsgemeinde sieht die Satzungserweiterung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde als vereinbar an. Der räumliche Geltungsbereich der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblichen Kartenunterlage dargestellt.

Die Entwurfsunterlagen zur 3. Änderungssatzung, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit

vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land - www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/Bauleitplanung/Offenlage Satzungsverfahren/Satzungen nach § 34 Abs.4 BauGB – eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Zimmer 309), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per eMail an: bauleitplanung@bitburgerland.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt der 3. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Weiterhin ergeht der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bitburg, den 09.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin