Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass folgendes Fahrzeug (siehe Bild) ab sofort bis zum 30. April 2025 an unserem Verwahrungsort abgeholt werden kann.
Das Fahrzeug kann nur von dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter bzw. einer von dieser bevollmächtigten Person abgeholt werden. Bitte bringen Sie entsprechende Identifikationsnachweise (Fahrzeugschein) und die Vollmacht, wenn zutreffend, mit.
Die Herausgabe erfolgt erst nach Begleichung der Verfahrenskosten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Fahrzeuge, die bis zum Stichtag nicht abgeholt wurden, gemäß geltenden Vorschriften und Gesetzen ab dem 01. Mai 2025 entsorgt oder verkauft werden können.