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Bitburger Landbote
Ausgabe 17/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung  

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Idenheim für das Teilgebiet “In den Feldern“

- Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Ortsgemeinderat von Idenheim hat am 13.03.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet “In den Feldern“ beschlossen.

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 14.12.2023 beschlossen, die zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Fassung 1. Teilfortschreibung VG Bitburg-Land - gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes mit einer Größe von rd. 4,5 ha liegt an der nördlichen Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Idesheim, zwischen der K 33 (Sülmer Straße) und der “Schulstraße“, welche dieses auch verkehrlich erschließen. Es umfasst die Flächen der ehemaligen Hauptschule, das Dorfgemeinschaftshaus, Sporthalle und angrenzende Ackerflächen.

Der räumliche Geltungsbereich bezieht somit auf die Grundstücke Gemarkung Idenheim, Flur 51, Nrn. 253, 270, 271, 272, 273, 274, 290 und teilweise auf die Wegegrundstücke Nrn. 106 und 33.

Mit dem Bebauungsplan möchte die Ortsgemeinde den Anfragen und dem nachgewiesenen örtlichen Bedarf nach Wohnbauland entgegenkommen und ein neues Baugebiet entwickeln.

Die ehemalige Hauptschule soll im Auftrag der Verbandsgemeinde Bitburger Land saniert und als Ersatz für die zu klein gewordene Grundschule im benachbarten Ort Idesheim genutzt werden. Zudem bedarf es für die Ortsgemeinde einer weiteren Fläche, um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu realisieren.

Die Bebauung des Gebietes soll sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung an dem angrenzenden Baubestand orientieren und sich entsprechend in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden in der Planung geregelt.

Im Rahmen einer Umweltprüfung sind zudem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und anschließend in einem Umweltbericht zu beschreiben und bewerten.

Um die beabsichtigte Entwicklung konkret zu regeln, soll im Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) als auch Flächen für Gemeinbedarf (konzentrierter, zentraler Sonderstandort von öffentlichen Einrichtungen – Schule mit Sport und Spielanlagen, Feuerwehrgerätehaus, Dorfgemeinschaftshaus) gemäß § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO festgesetzt werden.

Mit Anerkennung des Planentwurfes in der Sitzung am 30.10.2023 wurde entschieden, dass nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden durchzuführen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Bebauungsplan (11.03.2024 – 12.04.2024) hat der Ortsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.2025 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in einem weiter unten abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Geltungsbereichs kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht, weiteren Fachbeiträgen (u.a. Entwässerungskonzept, Geruchsgutachten, Schalltechnische Untersuchung und Geotechnischer Bericht) als auch der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit

vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Bebauungspläne zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:

(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 zur Verfügung.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen/ Unterlagen und Stellungnahmen sind hier verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

Umweltbericht – Büro Fischer, Trier:

Stand vom 05.03.2025, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umwelt und ihrer Bestandteile, darauf aufbauend Auswirkungen und deren Erheblichkeit auf die Schutzgüter:

  • Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen),
  • Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflutgefahren und Abflusskonzentrationen),
  • Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG),
  • Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Wander- und Radwege),
  • Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch-, Geruchs- und Lichtimmissionen),
  • Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich.
  • Von entsprechenden Fachgutachtern erstelltes Entwässerungskonzept, Geotechnischer Bericht, Artenschutzgutachten, Lärmgutachten und Geruchsgutachten.

Informationen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Umweltbelangen:

  • Hinweise zu Boden und Baugrund sowie Bergbau/Altbergbau (Landesamt für Geologie und Bergbau);
  • Hinweise zur Geruchsproblematik bzgl. landwirtschaftlicher Betriebe, Forderung Geruchsgutachten (SGD Nord (Gewerbeaufsicht, Landwirtschaftskammer),
  • Forderung Lärmgutachten (SGD Nord, Gewerbeaufsicht);
  • Hinweis zu externen Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Landwirtschaftskammer);
  • Hinweise zu Altlasten, Entwässerung (SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz);
  • Hinweise zur Anzeige archäologischer Funde (GDKE);
  • Vorgaben Gehölzpflanzungen, Anregung zur Durchführung der Eingriffsbilanzierung und Festlegung der Kompensationsmaßnahmen, Hinweis zur Eintragung des Eingriffs und der Maßnahmen ins Kompensationskataster (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm),
  • Hinweis zur Beachtung von Gehölzpflanzungen im Bereich von Stromleitungen (Telekom Technik GmbH, Westnetz GmbH)
Bitburg, den 10.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin