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Bitburger Landbote
Ausgabe 17/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land – Gemarkung Idenheim

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2, 3 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Idenheim hat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet “In den Feldern“ beschlossen. In der Sitzung am 13.03.2023 wurde der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes erstmals festgelegt.

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 14.12.2023 beschlossen, die zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Fassung 1. Teilfortschreibung der VG Bitburg-Land - gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan (29.07.2024 – 30.08.2024) hat der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.03.2025 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen.

Die aktuellen Planentwurfsunterlagen wurden vom Verbandsgemeinderat in gleicher Sitzung gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die FNP-Änderung mit einer Größe von insgesamt rd. 5,34 ha bezieht sich zum einen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes “In den Feldern“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.

Zum anderen auf die derzeit im FNP für Wohnzwecke östlich der Schulstraße ausgewiesene Fläche “Hinter dem Zäunchen, auf die nunmehr – zugunsten der angestrebten Planung – verzichtet wird.

Nachfolgend ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes in unmaßstäblichen Kartenauszügen abgedruckt.

Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient vorliegend insbesondere dazu, die künftigen, gemeindlichen Entwicklungen in den Grundzügen darzustellen.

Es soll dazu beigetragen werden, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen/ zu sichern, um für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf weiteres Wohnbauland zur Eigenentwicklung (rd. 30 Baugrundstücke) bereitstellen zu können.

Gleichzeitig wird die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule zum zukünftigen Grundschulstandort angestrebt, als auch finden die Belange der Ortsgemeinde zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Berücksichtigung.

Da in diesem Zusammenhang der wirksame FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung - der VG Bitburg-Land, das Plangebiet (teilweise) als “Flächen für die Landwirtschaft“ kennzeichnet und darstellt, sollen auch hier im Rahmen einer gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführten 33. Änderung des FNP die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Die betreffenden Bebauungsplanflächen sollen im FNP als geplante Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 BauNVO dargestellt, die Flächen für Schule, Sportanlagen, Gemeindehaus und Feuerwehrgerätehaus als Flächen für Gemeinbedarf und ggf. die ansonsten notwendigen Anpassungen, wie Darstellung von Ausgleichsflächen, vorgenommen werden.

Darüber hinaus soll, da der Bedarf an Wohnbauflächen insgesamt durch die angestrebte Planung gedeckt wird, auf die weitere Entwicklung der im aktuellen FNP ursprünglich für Wohnzwecke ausgewiesenen Fläche “‘Hinter dem Zäunchen“, verzichtet werden.

Dieses Areal wird zurückgenommen und entsprechend den angrenzenden Flächenausweisungen im FNP dargestellt (Landwirtschaft und Grünfläche).

Die Entwurfsunterlagen zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und weiteren Fachgutachten, als auch der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit

vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage-Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:

(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt des 33. Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan Bitburg-Land wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 33. Änderung zum Flächennutzungsplan (gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 zur Verfügung.

Im Rahmen des 33. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen/ Unterlagen und Stellungnahmen sind hier verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

Umweltbericht – Büro Fischer, Trier:

Stand vom 19.02.2025, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umwelt und ihrer Bestandteile, darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen und deren Erheblichkeit auf die Schutzgüter:

  • Boden/Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen),
  • Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflutgefahren und Abflusskonzentrationen),
  • Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG),
  • Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Wander- und Radwege),
  • Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch-, Geruchs- und Lichtimmissionen),
  • Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
  • Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich.
  • Von entsprechenden Fachgutachtern erstelltes Lärmgutachten und Geruchsgutachten.

Informationen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Umweltbelangen:

  • Hinweise zu Boden und Baugrund sowie Bergbau/Altbergbau (Landesamt für Geologie und Bergbau);
  • Forderung Geruchsgutachten (SGD Nord - Gewerbeaufsicht);
  • Hinweis zu landwirtschaftlichen Betrieben – Forderung Geruchsgutachten, Hinweis zu externen Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Landwirtschaftskammer);
  • Hinweise Starkregenvorsorge (SGD Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz);
  • Hinweise zur Anzeige archäologischer Funde (GDKE);
  • Forderung den Umweltbericht als eigenständiges Dokument anzufertigen (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm);
  • Hinweis zur Beachtung von Gehölzpflanzungen im Bereich von Stromleitungen (Westnetz GmbH).
Bitburg, den 10.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin