Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Verbandsgemeinde Bitburger Land folgende Satzung erlassen:
Die Teilnahme an dem Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschulen in Burbach, Neidenbach, Oberkail, Dudeldorf, Idesheim und Rittersdorf ist beitragspflichtig.
Beitragsschuldner sind die Erziehungsberechtigten. Sie haften gesamtschuldnerisch.
(1) Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Tarifstufen (Absatz 2). Die maßgebliche Tarifstufe bestimmt sich nach dem Betreuungsumfang.
| Betreuungsumfang | Tarifstufe |
| Bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich | Tarif 1 |
| Bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich | Tarif 2 |
| Bis zu 20 Betreuungsstunden wöchentlich | Tarif 3 |
(2) Die Höhe der Tarifstufen wird wie folgt festgelegt:
| Tarifstufe | Monatsbeitrag | ||
| für das 1. Kind | für das 2. Kind | ab dem 3. Kind | |
| Tarif 1 | 25,00 Euro | 15,00 Euro | 5,00 Euro |
| Tarif 2 | 40,00 Euro | 30,00 Euro | 20,00 Euro |
| Tarif 3 | 50,00 EUR | 40,00 Euro | 30,00 Euro |
(3) Eine Erstattung von Beiträgen für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung erfolgt nicht.
| 1 | Der Beitrag für die Betreuung ist jeweils zum 1. eines Monats für die Zeit vom 01.09. bis 30.06. eines jeden Jahres (durchschnittlich jährlich 40 Schulwochen = 10 Monate) monatlich im Voraus fällig. |
| 2 | Es ist stets der Monatsbeitrag in voller Höhe zu zahlen, auch wenn die Betreuung nicht jeden Tag in Anspruch genommen wird. |
| 3 | Bei einem Eintritt in die Betreuende Grundschule während des laufenden Schuljahres ist der Beitrag anteilig ab dem Eintrittsmonat zu leisten. |
| 4 | Weitere Ermäßigungen oder der Erlass des Elternbeitrages sind nicht möglich. |
Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 01.08.2024 außer Kraft.