Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Dudeldorf in öffentlicher Sitzung am 11.03.2025 wird die nachfolgend aufgeführte gemeindliche Verkehrsfläche gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl S. 273) in der aktuellen Fassung für den allgemeinen Verkehr gewidmet:
Verkehrsanlage “Auf dem Ritten“ (Gemarkung Dudeldorf, Flur 6, Parzelle 437/13 und 558/10 mit einer Gesamtlänge von 62 m sowie Teilbereich Parzelle 563/3, ausgehend von Parzelle 558/10 auf einer Länge von 25 m.
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße bzw. einer öffentlichen Gehwegfläche (§ 3 Nr. 3 a i. V. m. § 1 Abs. 2, 3 LStrG). Die Widmung umfasst die Straße in der gesamten Breite einschließlich der vorhandenen Gehwege und Seitenflächen. Den Anliegern wird bei vorhandenen Seitenflächen ein Zugang bzw. eine Zufahrt auf Dauer gestattet.
Nachfolgend ist eine unmaßstäbliche Flurkartenunterlage mit den gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen abgedruckt. Die gewidmete Fläche ist farblich unterlegt. Die Kartenunterlage liegt im Maßstab 1:750 innerhalb der Rechtsbehelfsfrist im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, im Büro 304 während den allgemeinen Dienststunden aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.