In der Sitzung des Ortsgemeinderates wurden folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:
Der Ortsgemeinderat Hamm erlässt eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und setzt somit für das Jahr 2025 folgende Hebesätze fest:
| 1. | Für die Grundsteuer | |
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| a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
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| b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 465 v. H. |
| 2. | für die Gewerbesteuer auf | 500 v. H. |
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| der Steuermessbeträge. | |
Unter Mitteilungen und Anfragen wurde über die Installierung einer Sirene im Rahmen des Katastrophenschutzes gesprochen. Diese soll auf dem Parkplatz in der Dorfmitte platziert werden.