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Bitburger Landbote
Ausgabe 19/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Bitburger Land zum Thema “Solarenergie“

- Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hatte am 13.07.2023 beschlossen, das Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land zum Thema „Solarenergie“ einzuleiten.

Ziel der Teilfortschreibung “Solarenergie“ des FNP ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von 18 Sondergebieten „Photovoltaik“ in 16 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde. Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebunden Photovoltaikanlage auf diesen Flächen ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik“.

Nachfolgend sind die Abgrenzungen der räumlichen Geltungsbereiche des Flächennutzungsplanes Teilfortschreibung “Solarenergie“ in unmaßstäblichen Kartenauszügen abgedruckt.

Diese Teilbereiche sind Gegenstand der vorgesehenen Teilfortschreibung.

Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 309), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) als auch die Nachbarabstimmung erfolgte in der Zeit vom 15.12.2025 bis zum 23.01.2026.

Aufgrund der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen am Entwurf vorgenommen, die einer erneute Offenlage erfordern.

Der Verbandsgemeinderat hat daher am 26.03.2026 den geänderten Entwurf gebilligt und die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ergab sich die Notwendigkeit, den Planentwurf in folgenden Punkten zu ergänzen bzw. zu ändern:

Herausnahme der im bisherigen Verfahrensablauf dargestellten Sondergebietsfläche Echtershausen

Herausnahme von gesetzlich geschütztem Grünland aus der Sondergebietsfläche Malberg

Anpassung / Vergrößerung der Sondergebietsfläche Idesheim

redaktionelle Anpassungen bezüglich der landwirtschaftlichen Betroffenheit

Die vom Verbandsgemeinderat gebilligten und geänderten Entwurfsunterlagen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes “Solarenergie“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit integriertem Umweltbericht als auch der nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit

vom 11.05.2026 bis einschließlich 26.05.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage-Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen zusätzlich und gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 309), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme erneut öffentlich aus.

Die Dauer der Veröffentlichung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf einen angemessenen Zeitraum verkürzt.

Die erneute Offenlage wird räumlich auf die Teilflächen Echtershausen, Malberg und Idesheim-Süd beschränkt.

Unabhängig davon können Stellungnahmen für den gesamten Planbereich abgegeben werden, jedoch ausschließlich zu landwirtschaftlichen Belangen. Stellungnahmen zu anderen Themen bleiben unberücksichtigt.

Während des Auslegungszeitraumes vom 11.05.2026 bis einschließlich 26.05.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:

(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt des Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan Teilfortschreibung “Solarenergie“ wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 11.05.2026 bis einschließlich 26.05.2026 zur Verfügung.

Im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen/ Unterlagen sind hier verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

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Städtebauliche Begründung

Hier wird u. a. dargelegt, welche Umweltbelange bei der Standortfindung berücksichtigt wurden.

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Umweltbericht

Er enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die Ausweisung von Sonderbauflächen für Solarenergienutzung vorbereitet werden (baubedingte, anlagenbedingte, betriebsbedingte).

Im Einzelnen werden Aussagen zu den Umweltschutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope, Funktionsverlust des Biotopverbunds, Beeinträchtigung von Tierarten, Beeinträchtigung ausgewiesener Schutzgebiete), Boden, Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und seine Gesundheit getroffen. Mögliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans absehbar sind, werden beschrieben (Bestand, Nutzungen, Umweltziele und betroffene Schutzgüter). Es werden außerdem Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von schädlichen Umwelteinwirkungen vorgeschlagen, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung berücksichtigt werden sollen.

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Gutachten zu einzelnen Sonderbauflächen für Photovoltaik-Nutzung

Sonderbaufläche Oberweis – Brutvogelkartierung und Biotoptypenkartierung

Sonderbaufläche Brecht – Brutvogelkartierung und Biotoptypenkartierung

Sonderbaufläche Baustert– Brutvogelkartierung und Biotoptypenkartierung

Sonderbaufläche Hütterscheid – Brutvogelkartierung und Biotoptypenkartierung

Sonderbaufläche Malberg – Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung

Sonderbaufläche Sefferweich – Biotoptypenkartierung und Untersuchung Avifauna

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FFH-Vorprüfungen

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Brecht (FFH-Gebiet „Ferschweiler Plateau“)

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Oberweis (FFH-Gebiet „Ferschweiler Plateau“

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Brimingen SW (FFH-Gebiet „Enztal“

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Brimingen NO (FFH-Gebiet „Enztal“

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche St. Thomas (FFH-Gebiet „Kyllberg und Steinborner Wald“)

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Sichtfeldanalysen

Sichtfeldkarte Trimport

Sichtfeldkarte St. Thomas

Sichtfeldkarte Niederweiler

Sichtfeldkarte Ehlenz Nord

Sichtfeldkarte Brimingen SW

Sichtfeldkarte Baustert

Sichtfeldkarte Hütterscheid

Sichtfeldkarte Seffern

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:

Themenübergreifend

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Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Hinweise zur Verträglichkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Naturparks Südeifel inkl. der betroffenen Kernzone und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Zwischen Ueß und Kyll“, zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild, zum Artenschutz, zu Ausgleichsmaßnahmen, zur Betroffenheit von gesetzlich geschützten Biotopen, zur FFH-Verträglichkeit und zur Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange und wasserwirtschaftlicher Belange

Wald, Forst- und Landwirtschaft

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DLR Eifel

Hinweis auf Berücksichtigung der Grünlandkartierung des Landes

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Landwirtschaftskammer und Bauern- und Winzerverband

Hinweise zu möglichen Auswirkungen allgemein auf agrarstrukturelle Belange und konkret auf landwirtschaftliche Betriebe

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Forstamt Bitburg

Hinweise auf einzuhaltende Schutzabstände zu Waldrändern

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Private Anregungen

Hinweise zur Vermeidung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungserschwernisse und zur Anwendung der Ertragsmesszahlen

Schutzgut Mensch

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SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht

Hinweise zum Immissionsschutz

Schutzgut Wasser

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SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zur Starkregenvorsorge, zu Altablagerungen und zu Oberflächengewässern

Schutzgut Boden

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Landesamt für Geologie und Bergbau

Hinweise zu Boden und Baugrund sowie zu Rohstoffabbauflächen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

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siehe oben zu themenübergreifende Stellungnahmen

Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe

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Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Hinweis zu möglicherweise betroffenen Kulturdenkmälern und zu archäologischen Fundstellen

Im Zuge der Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:

Themenübergreifend

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Kreisverwaltung des Eifelkreise Bitburg-Prüm

Hinweise zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung, zu landwirtschaftlichen Belangen, zur Verträglichkeit der Planung mit dem Schutzzweck der Kernzone des Naturparks Südeifel, zu den Aus-wirkungen auf das Landschaftsbild, den Artenschutz, zu gesetzlich geschützten Biotoptypen und zu notwendigen Schutzabständen zu Gewässern

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Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND Mainz

Hinweise zur möglichen Betroffenheit von gesetzlich geschütztem Grünland und allgemein zum Artenschutz, zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe, zu Kompensationsmaßnahmen, zur Hochwasservorsorge und zur Zerschneidung der freien Landschaft

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Private Anregungen

Hinweise auf möglicherweise schädliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die Landbewirtschaftung, den Oberflächenabfluss und das Überflutungsrisiko, auf den Artenschutz und den Biotopverbund sowie Hinweise auf Lärm und Lichtverschmutzung und Beeinträchtigung der Erholung, der Wohn- und Lebensqualität und des Landschaftsbildes

Wald, Forst- und Landwirtschaft

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DLR Eifel

Hinweis auf Berücksichtigung der Grünlandkartierung des Landes

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Forstamt Bitburg

Hinweise auf einzuhaltende Schutzabstände zu Waldrändern und zur evtl. Zurücknahme von Waldrändern

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Landwirtschaftskammer

Hinweise zu möglichen Auswirkungen allgemein auf agrarstrukturelle Belange und konkret auf landwirtschaftliche Betriebe

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Private Anregung

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche und wertvoller Böden

Schutzgut Mensch

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siehe oben zu themenübergreifende Stellungnahmen

Schutzgut Wasser

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siehe oben zu themenübergreifende Stellungnahmen

Schutzgut Boden

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siehe oben zu themenübergreifende Stellungnahmen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

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Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Hinweise zur Wertigkeit der Kompensation von naturschutzfachlichen Eingriffen und zum Bodenschutz

Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe

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Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Hinweis zu möglicherweise betroffenen Kulturdenkmälern, zu archäologischen Fundstellen und zu sonstigen bodendenkmalpflegerischen Betroffenheiten

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung hierüber (gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bitburg, den 28.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin