In der Sitzung des Ortsgemeinderates wurden folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:
Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Sefferweich Flur 6, Flurstück-Nr. 38 und Flur 4, Flurstück-Nr. 51, nicht herzustellen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über eine Auftragsvergabe beraten und entschieden.