Titel Logo
Bitburger Landbote
Ausgabe 20/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land zum Thema „Solarenergie“

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 13.07.2023 beschlossen, das Verfahren zur Teilfortschreibung FNP der Verbandsgemeinde Bitburger Land zum Thema „Solarenergie“, einzuleiten.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Planung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Bitburger Land. Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In den Sitzungen am 13.03.2025 sowie am 10.04.2025 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

Ziel der Teilfortschreibung “Solarenergie“ des FNP ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von insgesamt 18 Sondergebieten „Photovoltaik“ in 16 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde. Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebunden Photovoltaikanlage auf diesen Flächen ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik).

In den rechtswirksamen Flächennutzungsplänen der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land sowie der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg sind die Gebiete als „Flächen für die Landwirtschaft“, „Dauergrünland“, „Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen“ sowie kleinflächig als „Streuobstwiesen“ und „Flächen für Wald“ dargestellt. Mit der Teilfortschreibung „Solarenergie“ sollen diese in die Darstellung „Sonderbaufläche für Photovoltaik“ geändert werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Thema „Solarenergie“ der Verbandsgemeinde Bitburger Land mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Montag, den 19.05.2025 bis einschließlich Freitag, den 20.06.2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land - www.bitburgerland.de - unter Bürgerservice/Bauleitplanung/Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung steht und gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 309), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Während des Auslegungszeitraumes vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 zur Verfügung.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgen unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Bitburg, den 06.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin