Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Seit Inkrafttreten im Jahr 1949 gilt es als Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt. Dies bietet Anlass zum Feiern:
Der zentrale Satz unserer Verfassung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ muss das politische Handeln auch in Zukunft bestimmen. Die freiheitliche demokratische Grundordnung gilt es auch in Krisenzeiten zu bewahren und zu fördern. Demokratie lebt von der Auseinandersetzung, teils auch vom Streit, der aber am Ende zu einem guten Kompromiss führen sollte, der das Leben der Bürgerinnen und Bürger vor Ort verbessert.
Das Grundgesetz gewährleistet uns unter anderem die Freiheit, die eigene Meinung frei zu äußern, das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das Grundgesetz garantiert uns, dass wir in einem Rechtsstaat leben und hoheitliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können.
Für den Zusammenhalt in der Gesellschaft brauchen wir die Demokratie.
Sie hat sich als Erfolgsmodell – unabhängig von allen Problemen und Auseinandersetzungen, die es auch gibt – bewährt. Grundlage einer funktionierenden Demokratie ist die kommunale Selbstverwaltung.
Sie gilt es weiter zu stärken. Denn hier erfahren die Menschen den Staat und seine Struktur. Demokratie braucht die Menschen, die ihre Grundsätze leben. Aber die Menschen brauchen auch die Demokratie, um in Freiheit leben zu können.
Die zentralen Herausforderungen unserer Zeit meistern wir nur gemeinsam. Das Grundgesetz setzt dabei seit nunmehr 75 Jahren den richtigen Rahmen.