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Bitburger Landbote
Ausgabe 21/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bebauungsplan Teilgebiet “Beim Schodenbrunnen“, 3. Änderung der Stadt Kyllburg

Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Kyllburg hat in der Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet “Schodenbrunnen“ durchzuführen.

Das Verfahren soll im vereinfachten Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Grundsätzliches Ziel der Planänderung:

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet “Schodenbrunnen“ sollen ausschließlich die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes in Verbindung mit der 1. Änderung in den Teilen der planerischen Festsetzungen gemäß BauGB und den örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP) geändert werden. Das Plangebiet der 2. Änderung ist dabei ausgeklammert.

Die Planänderung wird als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird hierbei von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Wiederholung der Offenlage ist erforderlich, da in der bereits durchgeführten Beteiligung der Hinweis in der Bekanntmachung, dass gem. § 13 Abs. 3 S. 2 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, fehlte.

Die aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen geänderten Entwurfsunterlagen zu der 3. Änderung des Bebauungsplanes Teilgebiet “Schodenbrunnen“, bestehend aus den Textfestsetzungen und der Begründung, stehen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/Bauleitplanung/Offenlage Bebauungspläne und gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes können diese im o. g. Zeitraum im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes vom 26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauleitplanung@bitburgerland.de).

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt der Bebauungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Kyllburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kenne müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Bitburg, den 13.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin