Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 08.07.2021 beschlossen, die erforderliche 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan (21.02.2022 – 22.03.2022) hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 23.06.2022 den aktuellen Planentwurf beschlossen.
In dem betroffenen Bereich sieht das Konzept vor einen Bikepark zu errichten. Die Größe beträgt rd. 0,69 ha.
Nachfolgend ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des FNP-Planentwurfes in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Dieser Teilbereich ist Gegenstand und Geltungsbereich der 23. FNP-Änderung. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient vorliegend insbesondere dazu, das Vorhaben darzustellen. Es soll dazu beigetragen werden, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen.
Da in diesem Zusammenhang der wirksame FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung - der VG Bitburg-Land, das Plangebiet als “Dauergrünfläche“ kennzeichnet und darstellt, sollen hier im Rahmen der durchgeführten 23. Änderung des FNP die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.
Die betreffenden Flächen sollen im FNP als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt werden.
Im Rahmen der Planverfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden (nachfolgend in Themenblöcken zusammengefasst):
| - | Natur-, Arten- und Landschaftsschutz |
| - | Wasser / Abwasser |
| - | Landwirtschaft |
Die Entwurfsunterlagen zur 23. Änderung des FNP liegen nunmehr gemäß
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit vom 13.06.2023 bis 14.07.2023 einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land - www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Flächennutzungsplan - kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege zu der Planung äußern. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 13.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023 zur Verfügung
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.