Titel Logo
Bitburger Landbote
Ausgabe 22/2025
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Bebauungsplan Teilgebiet “Beim Schodenbrunnen“ - 2. Änderung der Stadt Kyllburg

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Kyllburg hat bereits am 15.11.2022 beschlossen, eine

2. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Beim Schodenbrunnen“ durchzuführen. Der Beschluss der Planänderung mit Abgrenzung des die Änderung betreffenden räumlichen Geltungsbereichs wurde mit Veröffentlichung vom 21.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Kyllburg, Flur 2, Nr. 545/1, 548 und 568 und ist in einem weiter unten abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Die Planänderung wurde mit Beschluss des Stadtrates Kyllburg gemäß § 10 BauGB am 18.07.2023 als Satzung beschlossen. Da es sich jedoch nicht um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt soll die 2. Änderung nun im Regelverfahren aufgestellt werden. Die bereits im Zeitraum 23.05.2023 bis 28.06.2025 durchgeführte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird hierbei als frühzeitige Beteiligung gewertet. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sind in der Planung zu regeln. Im Rahmen einer Umweltprüfung sind zudem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und bewerten.

Grundsätzliches Ziel der Planänderung:

Grund des Planänderungsverfahrens ist es, einen Teilbereich des ursprünglich als Mischgebiet vorgesehenen Bereiches in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seniorenresidenz (SO Seniorenresidenz)“ zur Realisierung eines Vorhabens zu ändern.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, weiteren Fachbeiträgen (Bodengutachten, Schallgutachten) als auch der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 03.07.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage Bebauungspläne zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 02.06.2025 bis einschließlich 03.07.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:

(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin ergeht der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 02.06.2025 bis einschließlich 03.07.2025 zur Verfügung.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen/ Unterlagen und Stellungnahmen sind hier verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden (u. a. nach Sachbezügen erfasst):

Umweltbericht - Büro ISU, Bitburg:

Stand vom Mai 2024, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit auf die Schutzgüter:

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:

• Umweltvorgaben

- Natura 2000

- Vorbereitende Landschaftsplanung

- Fachplanungen / Rechtliche Vorgaben

• Umweltzustand / Umweltmerkmale

- Natur und Landschaft

- Mensch / Sonstige

- Wechselwirkungen

- Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung

• Umweltmaßnahmen

- Grünordnerische Maßnahmen

- Mensch / Sonstige

• Umweltauswirkungen

- Durchführung der Eingriffsregelung

- Mensch / Sonstige

• Umweltvarianten / Planalternativen

• Umweltmonitoring / Umweltüberwachung

• Umweltverfahren / Umwelttechnik

• Kenntnislücken / Umweltrisiken

• Zusammenfassung

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

-

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 21.06.2023 (Sachbezug Immissionsschutz, Raumordnung, Landesplanung, Landwirtschaft, Naturschutz, Biotopschutz, Abfallwirtschaft)

-

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 23.05.2023 (Sachbezug Agrarstruktur)

-

Forstamt Bitburg vom 22.05.2023 (Sachbezug Forstwirtschaft)

-

SGD Nord -Wasserwirtschaft vom 26.06.2023 (Sachbezug Bodenschutz/Altlasten, Oberflächengewässer, Starkregenvorsorge)

Bitburg, den 20.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer, Bürgermeisterin