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Bitburger Landbote
Ausgabe 23/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bickendorf

(Erste Änderungssatzung) vom 24.05.2024

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bickendorf vom 21.08.2019 wird wie folgt geändert:

§ 8 „Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters“, Absatz 1, erhält folgende Fassung:

„(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO). Die Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO wird um 10 v. H. erhöht.“

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft.

Bickendorf, den 24.05.2024
Ortsgemeinde Bickendorf
Dietmar Tures
Ortsbürgermeister

Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Das gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Ortsbürgermeister/der Ortsbürgermeisterin oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist Samstag, der 08.06.2024

Bickendorf, den 24.05.2024
Ortsgemeinde Bickendorf
Dietmar Tures
Ortsbürgermeister