1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes “Windenergie“ – der Verbandsgemeinde Bitburger Land
Die vom Verbandsgemeinderat Bitburger Land in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 beschlossene 1. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land Teilfortschreibung “Windenergie“ wurde mit Schreiben der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, vom 10.04.2025 – Aktenzeichen 06-231648-09 – gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Teilfortschreibung “Windenergie“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Bitburger Land und somit auch alle Sondergebiete und Vorranggebiete für Windenergienutzung gemäß dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan 2021 (Teilfortschreibung “Windenergie“).
Für alle Sondergebiete / Vorranggebiete erfolgt die sachliche Änderung, dass der Rotor nun auch Flächen außerhalb der Sondergebiete / Vorranggebiete überstreichen darf. Die Regelung aus der Teilfortschreibung “Windenergie“ 2021, dass der Rotor vollständig innerhalb dieser Windenergiegebiete liegen muss, wird aufgehoben.
Auslegung:
Die genehmigte 1. Änderung der Teilfortschreibung “Windenergie“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, bestehend aus den Plankarten (Blatt Nord/ Blatt Süd jeweils im Maßstab 1:25.000), die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen in der Teilfortschreibung “Windenergie“ berücksichtigt wurden, als auch über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, liegen vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer 314 während Dienstzeiten (in der Regel jeweils montags bis mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr/ 14:00 bis 16:00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr/ 14:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.
Jedermann kann die 1. Änderung der Teilfortschreibung “Windenergie“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten. (§ 6 Abs. 5 S. 3 BauGB).
Die wirksame 1. Änderung der Teilfortschreibung “Windenergie“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter https://www.bitburgerland.de/buergerservice/bauleitplanung/wirksame-flaechennutzungsplaene/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse http://www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Wirksamwerden:
Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land – Teilfortschreibung Windenergie – wirksam.
Folgende Hinweise werden gegeben:
Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 S. 1 BauGB unbeachtlich werden:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.