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Bitburger Landbote
Ausgabe 24/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land -Teilbereich „Sportplatz“ Sülm

- Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Das vorliegende Planverfahren wurde eingeleitet, weil einige Erfordernisse zur Fortschreibung der Planinhalte in der Ortsgemeinde Sülm aufgetreten sind. Die Flächen im Änderungsbereich werden als Sportplatz und als Gemeindebedarfseinrichtungen (Grillhütte) genutzt und sollen um Nebengebäude und um Stellplätze erweitert werden. Hierzu ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Bitburger Land -Teilbereich ehem. VG Bitburg-Land entsprechend zu ändern. Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat zu diesem Bauleitplanverfahren am 14.12.2023 den Einleitungsbeschluss gefasst.

Mit der Änderung des FNP soll auf der Gemarkung Sülm ein Bereich der bisher als Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen dargestellten Fläche in „Gemeinbedarfsflächen, Straßenverkehrsflächen und zusätzliche Grünflächen“ umgewandelt werden.

Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Einleitungs- und Gebietsabgrenzungsbeschluss des Verbandsgemeinderates zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land bekannt gemacht.

Die Gebietsabgrenzung ist in nachfolgendem Lageplan unmaßstäblich dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 309), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Es wird weiterhin bekanntgemacht, dass der Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Dienstag, den 18.06.2024 bis einschließlich Freitag, den 19.07.2024

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Flächennutzungsplan zur Verfügung steht und gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 309), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Während des Auslegungszeitraumes vom 18.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06561 - 66 - 1500 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin ergeht der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bitburg, den 04.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
In Vertretung:
Rainer Wirtz
Erster Beigeordneter