Titel Logo
Bitburger Landbote
Ausgabe 24/2025
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2025-2026

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Scharfbillig liegt mit dem Haushaltsplan und den Anlagen ab dem 14.06.2025 bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Zimmer 222, zur Einsichtnahme aus.

Außerdem steht die Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen im Internet unter www.bitburgerland.de im Bereich Bürgerservice/Informationen/Einsichtnahme der Haushaltsplanentwürfe zur Einsichtnahme bereit.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen einreichen.

Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, oder beim Unterzeichner einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor dem Beschluss der Haushaltssatzung über die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Anna Stoffel
Ortsbürgermeisterin