Auch für das kommende Jahr 2027 können wieder Zuschussanträge nach den geltenden Richtlinien bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.
Diese sind bis zum 15. September 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bitburg einzureichen (Ausschlussfrist!).
Die Voraussetzungen für eine Bezuschussung sind den aktuellen Zuschussrichtlinien zu entnehmen. Diese finden Sie mit den entsprechenden Vordrucken auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de). Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.