Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung das Ergebnis der Wahl zum Ortsbürgermeister der Gemeinde wie folgt festgestellt:
Zur Wahl waren 705 Personen wahlberechtigt, davon haben 478 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 67,8 %
Die Stimmabgabe von 475 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 3 Wählerinnen und Wählern ungültig
| Auf den Bewerber entfiel folgende Stimmenzahl: | ||
| Bewerber: Edwin Mattes | Stimmen-Ja: | 151 |
| Stimmen-Nein: | 324 |
Der Bewerber hat damit nicht die erforderliche Mehrheit gemäß § 64 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz erhalten. Gemäß § 53 Abs. 1 Gemeindeordnung wird die Wahl wiederholt. Die Wiederholungswahl wird als Neuwahl durchgeführt (§ 82 Abs. 2 Kommunalwahlordnung). Den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl setzt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Aufsichtsbehörde fest.