Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025-2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Investitionskredite.
Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung (Liquiditätskredit) ist erteilt.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 23.06. - 01.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land -Abteilung Finanzen-, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung mit -plan ist auch auf der Internetseite www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/Informationen/Haushaltspläne einsehbar.
Als Tag der Bekanntmachung gilt Samstag, der 21.06.2025.
Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 5 GemO am 01.01.2025 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 03.04.2025 beschlossen:
| Festgesetzt werden | ||
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 534.521 € | 510.233 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 507.962 € | 485.280 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 26.559 € | 24.953 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 41.251 € | 39.821 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.970 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 22.100 € | 0 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -18.130 € | 0 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -23.121 € | -39.821 € |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für | ||
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| davon Vorfinanzierungskredite | 0 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| 2025 | 2026 |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf | 48.500 € | 48.550 € |
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A (für land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke) | 420 % | 420 % |
| Grundsteuer B | 420 % | 420 % |
| Gewerbesteuer | 420 % | 420 % |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |||
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| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 50,00 € | 50,00 € |
| für den zweiten Hund | 80,00 € | 80,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 € | 120,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Fremdenverkehrsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der z. Zt. gültigen Fassung, werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| 1. | Grabnutzungsentgelte/ Friedhofsgebühren |
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| 1.1 | laufende Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle | 40,00 € | 40,00 € |
| 1.2 | Nutzungsgebühr Kühlanlage (nur bei Beisetzungen außerhalb des Friedhof Sefferweich) | 25,00 € | 25,00 € |
| 2. | Gemeindehaus |
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| 2.1 | Einheimische |
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| 2.1.1 | Feiern je Veranstaltungstag (inkl. Reinigung) | 120,00 € | 120,00 € |
| 2.1.2 | jedermann zugängliche Veranstaltungen (z.B. Silvester, Karneval, Kirmes) je Veranstaltungstag (inkl. Reinigung) | 120,00 € | 120,00 € |
| 2.2 | Auswärtige |
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| 2.2.1 | Feiern je Veranstaltungstag | 150,00 € | 150,00 € |
| 2.2.2 | zzgl. für jeden weiteren Tag | 25,00 € | 25,00 € |
| 2.2.3 | Kaution | 150,00 € | 150,00 € |
| 2.3 | Übungen/ Schulungen örtlicher Vereine/ Interessengruppen sind gebührenfrei. | 0 € | 0 € |
| 2.4 | Reinigungspauschale (für Auswärtige) | 75,00 € | 75,00 € |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 1.758.217,48 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024 1.738.195,48 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025 1.764.754,48 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026 1.789.707,48 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % des Haushaltsansatzes überschritten sind.
Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 150,00 € ist im Einzelfall immer unerheblich.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.