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Bitburger Landbote
Ausgabe 25/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Neue Haltverbotszonen in der Römerstraße und Im Braupesch – Wendeplätze freihalten!

Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass in den Gemeindestraßen Römerstraße und Im Braupesch ab sofort neue Haltverbotszonen mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Wendeplatz“ eingerichtet wurden. Die Beschilderung erfolgt auf Grundlage des § 45 Abs. 1c und Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser erlaubt den Straßenverkehrsbehörden, verkehrsregelnde Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrs anzuordnen.

Hintergrund ist die wiederholte Blockierung der ausgewiesenen Wendeplätze durch parkende Fahrzeuge. Dies führte in der Vergangenheit zu erheblichen Beeinträchtigungen für Müllfahrzeuge, Lieferdienste sowie insbesondere für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst. Die neuen Anordnungen sollen die dauerhafte Freihaltung dieser Flächen sicherstellen, um im Alltag wie im Notfall ein sicheres und ungehindertes Wenden zu ermöglichen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, die neue Beschilderung zu beachten. Ein Halten oder Parken in diesen Bereichen ist nicht zulässig.

Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und werden ab sofort durch das Ordnungsamt kontrolliert und mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet.

Die Maßnahme dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ist notwendig, um eine ordnungsgemäße Nutzung der Gemeindestraßen zu gewährleisten. Die Ortsgemeinde dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Straßenverkehrsbehörde