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Bitburger Landbote
Ausgabe 25/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde

Bitburg-Land (Gemarkung Röhl)

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanungsverfahren in der Sitzung am 10.10.2024 die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land – Wohnbauflächen – beschlossen. Diese Planänderung wurde mit Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 23.05.2025 (Az.:06-231212-09) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die Planänderung erging im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die genannte Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung, der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land – Wohnbauflächen – in der Gemarkung Röhl, wirksam.

Folgende Hinweise werden gegeben:

Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 S. 1 BauGB unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bitburg, den 11.06.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin