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Bitburger Landbote
Ausgabe 27/2023
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Sachstandsbericht zur Schulentwicklungsplanung in der Verbandsgemeinde Bitburger Land

Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind Schulträger verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Schulentwicklungspläne durch Fachbüros erstellen zu lassen. Damit sollen alle Anforderungen an die einzelnen Schulstandorte festgestellt werden, die sich aufgrund gesellschaftlicher, baulicher oder gesetzlicher Veränderungen ergeben.

Die Erstellung und Umsetzung eines auf dem Schulentwicklungsplan aufgebauten Schulentwicklungskonzepts der Verbandsgemeinde Bitburger Land muss unter anderem dazu führen, dass der ab 2026 entstehende Anspruch aus einem Bundesgesetz auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für jedes Kind an den Grundschulstandorten gewährleistet werden kann.

Aufgrund dieses Ganztagsbetreuungsanspruchs werden umfangreiche bauliche Maßnahmen nötig, z.B. die Erweiterung oder der Neubau einer Mensa bzw. Küche sowie von Fach-, Personal- und Betreuungsräumen. Nach Begutachtung der Schulen durch verschiedene Fachbüros und Fachabteilungen sind an einigen Standorten die zwingend erforderlichen Punkte wie Herstellung der Barrierefreiheit, Erweiterung der Mensa-, Unterrichts- und Nebenflächen nur sehr schwer zu realisieren. Ebenso sind an den meisten Gebäuden umfangreiche Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorzunehmen.

Neben den baulichen Gesichtspunkten, für welche die Verbandsgemeinde als Bauträger zuständig ist, sind in der Schulentwicklungsplanung zwingend auch pädagogische Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu wurden alle erforderlichen Informationen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingeholt und fanden Einfluss ins Konzept.

Hintergrund der diesbezüglichen Überlegungen ist, dass insbesondere ab dem Entstehen des Ganztagsbetreuungsanspruchs Unterrichtseinschränkungen oder -ausfälle vermieden werden müssen, um Familien Planungssicherheit in der Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Dieses Anliegen verfolgen die Verbandsgemeinde sowie die ADD gleichermaßen intensiv.

Aufgabe der Verwaltung ist somit, die baulichen Grundlagen für Schulen zu schaffen, die den Grundschulkindern, aber auch dem Lehrpersonal, einen gesunden Lern-, Lebens- und Arbeitsraum sowie den Kindern einen zuverlässigen, breitgefächerten Fachunterricht und interessengerechte Nachmittagsbetreuungsangebote bieten können.

In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Jugend und Kultur des Verbandsgemeinderates wurde am 20.06.2023 ein dementsprechender Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat gefasst.

Hiernach sollen prioritär die dringend notwendigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Schulstandorten Dudeldorf und Rittersdorf umgesetzt werden. Außerdem soll die Sanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes in Idenheim erfolgen und im Anschluss die Verlegung des Grundschulstandorts Idesheim nach Idenheim umgesetzt werden.

Ferner wird die Zusammenlegung der bisherigen Schulstandorte Bickendorf-Seffern, Burbach und Neidenbach wahlweise an einen oder zwei Standorte vorangetrieben sowie ab Eintritt der gesetzlichen Verpflichtung des Schulträgers die Eingliederung der Grundschule Oberkail in die Grundschule Kyllburg. Hier soll eine bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung für jedes Kind etabliert werden.

Mit diesem Konzept legt die Verbandsgemeinde einen wichtigen Grundstein für eine zukunftssichere Versorgung der Grundschulkinder.

Die vollständigen Informationen zur Schulentwicklungsplanung der Verbandsgemeinde Bitburger Land stehen zum Download und zur Einsichtnahme über unser Sitzungssystem unter dem abgebildeten QR-Code zur Verfügung.