Für den Bebauungsplan Teilgebiet “Auf der Messenhöh“ soll ein 2. Änderungsverfahren durchgeführt werden. Durch diese Änderung - ausschließlich textlicher Festsetzungen - für den gesamten Geltungsbereich soll die Bebaubarkeit der Grundstücke im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erleichtert, unnötige Härten vermieden werden.
Das Büro isu, Bitburg, soll den vorstehend beschlossenen Bebauungsplanentwurf so aufbereiten, dass das notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden kann.
Der Aufstellungsbeschluss zur Planung ist in diesem Zusammenhang unter Berücksichtigung der aktuellen Abgrenzung des Geltungsbereiches bekannt zu geben.
Eine frühzeitige Unterrichtung/Erörterung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. öffentlichen Träger nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nicht.
Außerdem legt der Rat fest, dass alle notwendigen Beteiligungen (§§ 3, 4 BauGB - Öffentlichkeit, sowie Behörden u. sonstige Träger) gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, das weiter Erforderliche im Bauleitplanungsverfahren, nach Aufbereitung der Planung durch das Planungsbüro, in die Wege zu leiten.
Die Übernahme der für die Bauleitplanung anfallenden Planungskosten hat durch die Antragsteller zu erfolgen.