Aus gegebenen Anlass bitte ich alle Grundstückseigentümer:innen, die von ihrem Grundstück aus in den öffentlichen Raum wachsenden Hecken, Büsche und auch Äste von Bäumen zurückzuschneiden.
Dies betrifft die Kreisstraßen, Ortsstraßen und natürlich auch Feld- und Waldwege.
Des Weiteren bitte ich, dass jeder Grundstückeigentümer seiner Straßenreinigungspflicht nachkommt.
Hier müssen auch die Regenrinnen sauber gehalten werden, so dass im Falle eines Starkregenereignisses das Regenwasser ungehindert abfließen kann.
Weiterhin verweise ich auf die Friedhofsatzung vom 30.04.2019:
Hier ist in § 5, Absatz 3g geregelt, dass keine Tiere – ausgenommen Blindenhunde – auf dem Friedhof mitgeführt werden dürfen.
Ich bitte um Beachtung und danke allen für ihr Verständnis.