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Bitburger Landbote
Ausgabe 27/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweis

Information aus der Ratssitzung vom 10.06.2025

In der Sitzung des Ortsgemeinderates wurden folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:

Zustimmung der Ortsgemeinde zur 29. Änderung des Flächennutzungs-planes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land – Teilbereich “Gemarkung Oberweis“ gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Tagesordnungspunkt behandelte die 29. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Bitburg-Land, die den Bereich "Gemarkung Oberweis" betrifft. Diese Änderung erfolgte im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplans "Zwischen Schwimmbad und B 50", die ein Sondergebiet Camping umfasst. Hintergrund ist die Hochwasserkatastrophe von Juli 2021, bei der der Campingplatz stark beschädigt wurde. Ziel der Änderung ist eine räumliche Umstrukturierung und die Entwicklung eines zukunftsorientierten Nutzungskonzepts für den Freizeitbereich.

Der Ortsgemeinderat hat die 29. Änderung des Flächennutzungsplans abgelehnt.

Einleitung verschiedener Bauleitplanverfahren; Festlegung des Weiteren Vorgehens

Der Ortsgemeinderat Oberweis hat beschlossen, für drei geplante Vorhaben im Bereich „Im Möhrchen“ Kleinspielfeld, Reitplatz und Wohnhaus, ein gemeinsames Bebauungsplanverfahren zu prüfen. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Angebote für die Planerstellung sollen eingeholt werden. Sollte eine gemeinsame Planung für die Gemeinde nachteilig sein, ist ein separates Verfahren für das gemeindliche Spielfeld möglich – vorausgesetzt, private Mehrkosten werden nicht von der Gemeinde getragen.

Pressemitteilung – Nutzungsrecht für Feuerwehrgerätehaus

Der Ortsgemeinderat Oberweis hat die Entscheidung über die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Verbandsgemeinde Bitburger Land vertagt. Diese sollte dem Zweck dienen, der Verbandsgemeinde ein dauerhaftes Nutzungsrecht am neuen Feuerwehrgerätehaus auf dem Grundstück Flur 7, Nr. 178/1 einzuräumen. Bevor über die Grundbucheintragung entschieden wird, möchte der Gemeinderat zunächst einen detaillierten Nutzungsvertrag vorgelegt bekommen.

Mitteilung und Anfragen

Die Ortsgemeinde Oberweis soll sich mit rund 37.000 € an den Personalkosten der Kindertagesstätten im Eifelkreis beteiligen. Grundlage ist ein Umlageschlüssel des Kreises, der Einwohner- und Kinderzahlen berücksichtigt. Da die Gemeinde jedoch selbst Träger einer Kindertagesstätte ist und bereits erheblich zu den Kosten beiträgt, wird gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land wird hierzu zur weiteren Abstimmung kontaktiert.

Zudem wurde kritisiert, dass der Ortsgemeinde Oberweis weiterhin kein genehmigter Haushalt vorliegt. Ohne genehmigten Haushalt ist eine verlässliche und sinnvolle Planung nicht möglich. Um die Situation zeitnah zu klären, soll ein Termin mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land vereinbart werden.

Im Nichtöffentlichen Teil wurden folgende Themen behandelt:

- Auftragsvergabe