Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB
Der Ortsgemeinderat von Seffern hat am 29.04.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Sondergebiet “Reiterhof“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes erstmals festgelegt.
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 14.12.2023 beschlossen, für die zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land (1. Teilfortschreibung) – Gemarkung Seffern gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan (08.09.2025 – 10.10.2025) hat der Verbandsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2025 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen. Die Planentwurfsunterlagen wurden vom Rat gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die 32. FNP-Änderung bezieht sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes “Sondergebiet Reiterhof“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.
Nachfolgend ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Ausweisung eines Sondergebietes auf der Gemarkung Seffern für die gewerbliche Nutzung von Beherbergungen.
Da in diesem Zusammenhang der wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land (1. Teilfortschreibung) das Plangebiet als “Flächen für Landwirtschaft“ kennzeichnet und darstellt, sollen hier im Rahmen einer gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführten 32. Änderung des Flächennutzungsplanes die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Die betreffenden Flächen sollen im FNP als gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als Sonderbaufläche (Reiterhof) gemäß § 11 BauNVO dargestellt und ggf. die ansonsten notwendigen Anpassungen, wie Darstellung von Ausgleichsflächen, vorgenommen werden.
Die Entwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht als auch der nach Einschätzung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit vom
06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/Bauleitplanung/Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (eMail: bauleitplanung@bitburgerland.de).
Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Über den Inhalt des 32. Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 32. Änderung zum Flächennutzungsplan (gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 zur Verfügung.
Im Rahmen des 32. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Umweltrelevante Informationen für die Offenlage
Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden (u. a. nach Sachbezügen erfasst):
| Umweltbericht – Ulrich Bielefeld, Überlingen: | |
| - | Stand vom Dezember 2025 mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit auf die Schutzgüter: |
| Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind: | |
| • | Zielvorgaben übergeordneter Planungen |
| - | Regionaler Raumordnungsplan |
| - | Flächennutzungsplan |
| - | Landschaftsplan |
| • | Zu erwartende Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter |
| - | Tiere und Pflanzen |
| - | Boden |
| - | Wasser |
| - | Luft / Klima |
| - | Landschaft / Erholung |
| - | Landschaftsbild / Erholung |
| - | auf das europäische Netz „Natura 2000“ |
| - | Menschen |
| - | Kultur- und Sachgüter |
| - | Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Regenerativer Energie |
| - | Wechselwirkungen |
| - | Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben |
| • | Gesamtbewertung des Eingriffs |
| • | Möglichkeiten zum Ausgleich von Beeinträchtigungen |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: | |
| o | Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 24.09.2025 (Sachbezug Bauwesen, Naturschutz, Landschaftspflege, Raumordnung, Landesplanung, Wasserrecht) |
| o | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 12.09.2025 (Sachbezug Agrarstruktur) |
| o | SGD Nord -Wasserwirtschaft vom 13.10.2025 (Sachbezug Oberflächengewässer, Starkregenvorsorge) |