Die Ortsgemeinderäte im Bezirk der Verbandsgemeinde Bitburger Land haben über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 entschieden.
Die Liste für jede Ortsgemeinde liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17.07.2023 bis 23.07.2023 bei der jeweiligen Ortsbürgermeisterin bzw. dem jeweiligen Ortsbürgermeister zu jedermanns Einsicht aus. Evtl. vorliegende Abwesenheitsvertretungen werden im Bitburger Landboten bekannt gemacht.
Gegen die jeweilige gemeindliche Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht hätten aufgenommen werden dürfen oder nach § 33 und 34 GVG nicht hätten aufgenommen werden sollen.