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Bitburger Landbote
Ausgabe 28/2024
Nachrichten und Mitteilungen
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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot im Grundschulbereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land vom 01.07.2024

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Verbandsgemeinde Bitburger Land folgende Satzung erlassen:

§ 1

Beitragspflicht

Die Teilnahme an dem Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschulen in Burbach, Neidenbach, Oberkail, Dudeldorf und Idesheim ist beitragspflichtig.

§ 2

Beitragsschuldner

Beitragsschuldner sind die Erziehungsberechtigten. Sie haften gesamtschuldnerisch.

§ 3

Höhe der Beiträge

(1) Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Tarifstufen (Absatz 2). Die maßgebliche Tarifstufe bestimmt sich nach dem Betreuungsumfang.

Betreuungsumfang

Tarifstufe

Bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich

Tarif 1

Bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich

Tarif 2

Bis zu 20 Betreuungsstunden wöchentlich

Tarif 3

(2) Die Höhe der Tarifstufen wird wie folgt festgelegt:

Tarifstufe

Monatsbeitrag

für das

1. Kind

für das

2. Kind

ab dem

3. Kind

Tarif 1

25,00 Euro

15,00 Euro

5,00 Euro

Tarif 2

40,00 Euro

30,00 Euro

20,00 Euro

Tarif 3

50,00 EUR

40,00 Euro

30,00 Euro

(3) Eine Erstattung von Beiträgen für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung erfolgt nicht.

§ 4

Fälligkeit

  1. Der Beitrag für die Betreuung ist jeweils zum 1. eines Monats für die Zeit vom 01.09. bis 30.06. eines jeden Jahres (durchschnittlich jährlich 40 Schulwochen = 10 Monate) monatlich im Voraus fällig.
  2. Es ist stets der Monatsbeitrag in voller Höhe zu zahlen, auch wenn die Betreuung nicht jeden Tag in Anspruch genommen wird.
  3. Bei einem Eintritt in die Betreuende Grundschule während des laufenden Schuljahres ist der Beitrag anteilig ab dem Eintrittsmonat zu leisten
  4. Weitere Ermäßigungen oder der Erlass des Elternbeitrages sind nicht möglich.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 01.09.2015 außer Kraft.

Bitburg, den 01.07.2024
Verbandsgemeinde Bitburger Land
(S)
Janine Fischer
Bürgermeisterin