Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Verbandsgemeinde Bitburger Land folgende Satzung erlassen:
Die Teilnahme an dem Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschulen in Burbach, Neidenbach, Oberkail, Dudeldorf und Idesheim ist beitragspflichtig.
Beitragsschuldner sind die Erziehungsberechtigten. Sie haften gesamtschuldnerisch.
(1) Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Tarifstufen (Absatz 2). Die maßgebliche Tarifstufe bestimmt sich nach dem Betreuungsumfang.
| Betreuungsumfang | Tarifstufe |
| Bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich | Tarif 1 |
| Bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich | Tarif 2 |
| Bis zu 20 Betreuungsstunden wöchentlich | Tarif 3 |
(2) Die Höhe der Tarifstufen wird wie folgt festgelegt:
| Tarifstufe | Monatsbeitrag | ||
| für das 1. Kind | für das 2. Kind | ab dem 3. Kind |
| Tarif 1 | 25,00 Euro | 15,00 Euro | 5,00 Euro |
| Tarif 2 | 40,00 Euro | 30,00 Euro | 20,00 Euro |
| Tarif 3 | 50,00 EUR | 40,00 Euro | 30,00 Euro |
(3) Eine Erstattung von Beiträgen für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung erfolgt nicht.
Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 01.09.2015 außer Kraft.