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Bitburger Landbote
Ausgabe 28/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot im Grundschulbereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land vom 01.07.2026

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Verbandsgemeinde Bitburger Land folgende Satzung erlassen:

§ 1

Beitragspflicht

Die Teilnahme an dem Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschulen in Burbach, Neidenbach, Oberkail, Dudeldorf, Idesheim, Rittersdorf und Kyllburg ist beitragspflichtig.

§ 2

Beitragsschuldner

Beitragsschuldner sind die Erziehungsberechtigten. Sie haften gesamtschuldnerisch.

§ 3

Höhe der Beiträge

(1) Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Tarifstufen (Absatz 2). Die maßgebliche Tarifstufe bestimmt sich nach dem Betreuungsumfang.

Betreuungsumfang

Bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich

Bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich

Bis zu 20 Betreuungsstunden wöchentlich

(2) Die Höhe der Tarifstufen wird wie folgt festgelegt:

Tarifstufe

Monatsbeitrag

für das 1. Kind

für das 2. Kind

ab dem 3. Kind

Tarif 1

80,00 Euro

60,00 Euro

-

Tarif 2

100,00 Euro

80,00 Euro

-

Tarif 3

120,00 EUR

100,00 Euro

-

(3) Eine Erstattung von Beiträgen für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung erfolgt nicht.

§ 4

Fälligkeit

1

Der Beitrag für die Betreuung ist jeweils zum 1. eines Monats für die Zeit vom 01.09. bis 30.06. eines jeden Jahres (durchschnittlich jährlich 40 Schulwochen = 10 Monate) monatlich im Voraus fällig.

2

Es ist stets der Monatsbeitrag in voller Höhe zu zahlen, auch wenn die Betreuung nicht jeden Tag in Anspruch genommen wird.

3

Bei einem Eintritt in die Betreuende Grundschule während des laufenden Schuljahres ist der Beitrag anteilig ab dem Eintrittsmonat zu leisten.

4

Weitere Ermäßigungen oder der Erlass des Elternbeitrages sind nicht möglich.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 01.08.2024 außer Kraft.

Bitburg, den 01.07.2026
Verbandsgemeinde Bitburger Land
(S)
Janine Fischer
Bürgermeisterin