– Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) –
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 25.06.2026 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Brimingen – Sondergebiet “Bauwagen und Tiny-Häuser“ – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land (Fassung 1. Teilfortschreibung) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.
Das Plangebiet liegt nördlich des Bereiches “Tempelhof“ der Ortsgemeinde Mülbach auf der Gemarkung Hisel und hat eine Größe rd. 1,31 ha.
Die 37. FNP-Änderung bezieht sich auf den v. g. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sondergebiet “Bauwagen und Tiny-Häuser“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.
Nachfolgend ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 37. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.
Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlass der Planung
Die Ortsgemeinde Brimingen will im Bereich der v. g. Fläche die Voraussetzungen zur Herstellung von Bauwagen und Tiny-Häusern ermöglichen.
Das Plangebiet, das später das Sondergebiet ausweisen soll, ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der vorgesehenen Sonderbauflächen als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Um den vorgesehenen Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist gleichzeitig eine parallele Änderung (Darstellung als Sonderbauflächen) erforderlich.
Die Entwurfsunterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Zeit
vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/Bauleitplanung/Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 zur Verfügung.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Beteiligung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.