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Bitburger Landbote
Ausgabe 29/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 25.07. - 02.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land -Abteilung Finanzen- , Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist ist der Haushaltsplan auch im Internet unter https://bitburgerland.de/buergerservice/bekanntmachungen offenlagen/ einsehbar.

Als Tag der Bekanntmachung gilt Samstag, der 23.07.2022.

Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 4 GemO am 01.01.2022 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Bürgermeister oder Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land

für das Haushaltsjahr 2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 10.03.2022 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  24.380.730,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  24.923.920,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)  —  -543.190,00 Euro

2.

im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  731.855,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.214.800,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.798.500,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  -3.583.700,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  2.851.845,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  5.371.270,00 Euro

Gesamt  —  5.371.270,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 15.000.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Gesamtbetrag der Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“, die im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für den

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“:

zinslose Kredite auf  —  667.000,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  4.985.000,00 Euro

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“:

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

Betriebszweig „Burg Rittersdorf“:

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

§ 6

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“ auf  —  1.500.000,00 Euro

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“ auf  —  100.000,00 Euro

Betriebszweig „Burg Rittersdorf“ auf  —  300.000,00 Euro

§ 7

Umlagen

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBI. S. 415), in der z. Zt. gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 38,75 v. H. festgesetzt. (Vorjahr 2021 = 39,75 v. H.).

§ 8

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für öffentliche Einrichtungen u.a. der Verbandsgemeinde und des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ (§§ 5, 10 und 11 KAG in Verbindung mit den hierzu erlassenen Satzungen in der jeweils gültigen Fassung) werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Freibadgebühren

(incl. gesetzl. USt.)

Einzelkarten:

2021

2022

a) Erwachsene über 18 Jahre

4,00 EUR

4,00 EUR

b) Feierabendkarte (ab 17 Uhr)

2,50 EUR

2,50 EUR

c) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten

2,50 EUR

2,50 EUR

d) S-free Karten

2,00 EUR

2,00 EUR

Zehnerkarten:

a) Erwachsene über 18 Jahre

35,00 EUR

35,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten

20,00 EUR

20,00 EUR

Saisonkarten:

a) Erwachsene über 18 Jahre

60,00 EUR

60,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten

35,00 EUR

35,00 EUR

Familiensaisonkarten:

a) Eltern/Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, Schüler und Studenten

95,00 EUR

95,00 EUR

Gruppenkarten / Sonderregelungen:

a) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern bis 18 Jahre und Schüler je Person

2,00 EUR

2,00 EUR

b) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern über 18 Jahre je Person

3,50 EUR

3,50 EUR

c) Behinderte ab 50 % gegen Vorlage des Ausweises auf alle Karten Ermäßigung (Ausgenommen Familiensaisonkarten)

50 %

50 %

Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Kyllburg"

Schmutzwasser:

2021

2022

1. Gebühr je m³

3,80 EUR

3,80 EUR

2. Gebühr für die Übernahme von Fäkalschlamm von außerhalb der Verbandsgemeinde

a) Übernahme von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen je m³

15,00 EUR

15,00 EUR

b) Übernahme von Fäkalschlamm aus Sammelgruben je m³

4,00 EUR

4,00 EUR

3. Entsorgung von Abwassergruben im Außenbereich

a) Sammelgruben pro Abfuhr mit 8 m³ Fasswagen

100,00 EUR

100,00 EUR

b) Vollbiologische Kläranlagen pro Abfuhr 8 m³ Fasswagen einschließlich Reinigung

125,00 EUR

125,00 EUR

Oberflächenwasser:

1. Wiederkehrender Beitrag je m² gewichtete Abflussfläche

0,23 EUR

0,23 EUR

2. Wiederkehrender Beitrag für entwässerte Fläche Gemeindestraßen je m²

0,30 EUR

0,30 EUR

3. Investitionskostenanteil für entwässerte Straßenflächen für Gemeindestraßen je m²

20,00 EUR

20,00 EUR

Beitragssätze für einmalige Beiträge nach KAG:

Die Festsetzung erfolgt per Beschluss durch den Verbandsgemeinderat

Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Bitburg-Land"

Schmutzwasser / Abwasserabgabe:

2021

2022

1. Schmutzwassergebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch (ab 2020 inklusive der Abwasserabgabe)

4,17 EUR

4,17 EUR

2. Fäkalschlammbeseitigung und Entsorgung je m³ Schlamm oder Abwasser

35,00 EUR

35,00 EUR

3. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person4

17,90 EUR

17,90 EUR

4. Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm

42,00 EUR

42,00 EUR

Oberflächenwasser:

je m² angeschlossene und bebaute und/oder befestigte Fläche

0,57 EUR

0,57 EUR

Beitrag für die erstmalige Herstellung einer Entwässerungsanlage:

Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche

2,10 EUR

2,10 EUR

Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche

2,00 EUR

2,00 EUR

Beitrag für die räumliche Erweiterung einer Entwässerungsanlage:

Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche

5,00 EUR

5,00 EUR

Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche

12,00 EUR

12,00 EUR

Zinssatz für Stundungen "Verbandsgemeindewerke Bitburger Land"

Der Zinssatz für die Stundung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen sowie laufenden Gebühren beträgt 6 %.

Verwaltungskostenbeiträge für die Verwaltung der Jagd- und Fischereigenossenschaften

5 % der jährlichen Einnahmen bei Nichtauszahlung an die Genossen

8 % der jährlichen Einnahmen bei Auszahlung an die Genossen

§ 9

Festsetzungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:

Erfolgsplan

Vermögensplan

Betriebszweig

Erträge

Aufwendungen

Einnahmen

Ausgaben

Abwasserbeseitigung „Bitburg-Land“

4.844.431 EUR

4.834.734 EUR

8.068.697 EUR

8.068.697 EUR

Abwasserbeseitigung „Kyllburg“

2.213.034 EUR

2.161.760 EUR

2.931.000 EUR

2.931.000 EUR

Burg Rittersdorf

98.565 EUR

127.045 EUR

46.580 EUR

46.580 EUR

§ 10

Eigenkapital

VG Bitburg-Land

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2014  —  11.684.693 Euro

VG Kyllburg

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2014  —  4.129.597 Euro

VG Bitburger Land

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2015  —  16.408.871 Euro

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2016  —  18.672.247 Euro

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2017  —  18.966.812 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2018  —  18.596.313 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2019  —  19.207.767 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2020  —  21.880.453 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2021  —  21.462.648 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022  —  20.919.458 Euro

§ 11

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % überschritten sind.

Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 1.000,-- EUR ist im Einzelfall immer unerheblich.

§ 12

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Bitburg, 01.07.2022
Janine Fischer, Bürgermeisterin