Die Maßnahmen an den Grundschulen Rittersdorf, Dudeldorf und Idesheim (Bilder v. l. n. r) sollen mit erster Priorität umgesetzt werden.
Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind Schulträger verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Schulentwicklungspläne durch Fachbüros erstellen zu lassen. Damit sollen alle Anforderungen an die einzelnen Schulstandorte festgestellt werden, die sich aufgrund gesellschaftlicher, baulicher oder gesetzlicher Veränderungen ergeben.
Die Erstellung und Umsetzung eines auf dem Schulentwicklungsplan aufgebauten Schulentwicklungskonzepts der Verbandsgemeinde Bitburger Land muss unter anderem dazu führen, dass der ab 2026 entstehende Anspruch aus einem Bundesgesetz auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für jedes Kind an den Grundschulstandorten gewährleistet werden kann.
In den vergangenen Monaten hat man sich in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Bitburger Land intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Grundlage war zunächst die Erarbeitung des Ist-Standes sowie die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro biregio.
Die Arbeit des Fachbüros wurde dann anschließend im zuständigen Ausschuss des Verbandsgemeinderates öffentlich vorgestellt und diskutiert. Hier entschlosss man sich dazu, frühestmöglich eine große Transparenz herzustellen. Daher fand Anfang April eine sog. Klausurtagung speziell zu diesem Thema statt. Alle betroffenen Ortsgemeinden - vertreten durch die Ortsbürgermeister/innen - wurden hierzu eingeladen. Ebenfalls waren die Schulleitungen zu diesem Termin anwesend. So konnte dieses wichtige Thema zunächst mit den genannten Akteuren besprochen und erörtert werden. In diesem frühen Stadium wurden so bereits wichtige Erkenntnisse und Rückmeldungen gegeben, die später auch Einfluss auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung an die Gremien hatten.
Nach Empfehlungsbeschluss im Schulträgerausschuss am 20.06.2023 wurde das Thema nun zur finalen Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat am 13.07.2023 aufgerufen. Dabei wurden die wesentlichen Punkte des Konzeptes den Ratsmitgliedern sowie den anwesenden Ortsbürgermeister/innen und zahlreichen Zuhörer/innen durch Bürgermeisterin Fischer vorgestellt.
Nachdem alle vertretenen Fraktionen sowie die Vertreter der betroffenen Ortsgemeinden zu Wort kamen, wurde einstimmig der Beschluss gefasst, dass der Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Jugend und Kultur zur Umsetzung des Konzepts der Schulentwicklungsplanung mit Änderungen zugestimmt wird. Dieser Beschluss entspricht im wesentlichen dem Vorschlag der Verwaltung, ergänzt um einige Änderungen auf Antrag.
Die Änderungen beziehen sich dabei hauptsächlich auf den nördlichen Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land. Das Konzept sieht hier die Zusammenlegung der bisherigen Schulstandorte Bickendorf-Seffern, Burbach und Neidenbach an einem neuen Standort vor. Diese Planung besteht so fort, wobei noch geprüft werden soll, ob nicht nur ein Gebäude diese Schulen ersetzen soll, sondern zwei Gebäude an zwei Standorten in diesem Bereich in Betracht gezogen werden können. Eine Standortfestlegung ist noch nicht erfolgt. Dazu sollen weitere Gespräche mit den Gemeinden im Einzugsbereich stattfinden, um hierzu Lösungsoptionen zu erarbeiten.
Eine weitere Änderung betrifft die Grundschule Oberkail. Die vorgeschlagene Eingliederung in die Grundschule Kyllburg bleibt im Konzept verankert mit dem Zusatz, das diese umgesetzt wird, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen am bisherigen Standort nicht mehr erfüllt werden können. Inhalt des Beschlusses ist zudem, das keine weiteren Investitionen in diesen Standort mehr erfolgen.
Unverändert bleiben die im Konzept festgehaltenen Maßnahmen zu den Grundschulen Bettingen, Wolsfeld, Rittersdorf und Kyllburg, welche allesamt verschiedenen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen unterzogen werden müssen. Ebenfalls unverändert bleibt, dass der Standort der Grundschule Idesheim nach Idenheim verlagert werden soll. Die Maßnahmen der Grundschulen Rittersdorf, Dudeldorf, sowie Idesheim sollen dabei prioritär behandelt werden.
Mit dieser Beschlussfassung und des nun weiteren Fortgangs erfüllt die Verbandsgemeinde Bitburger Land die gesetzlich an sie gestellten Forderungen und stellt möglichst frühzeitig die Weichen zu Vorhaltung einer intakten Schullandschaft für den gesamten Verwaltungsbezirk.