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Bitburger Landbote
Ausgabe 29/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Brennholzversteigerung aus dem Gemeindewald Fließem 2024

WaldInformationsSystem Landesforsten Rheinland-Pfalz. © Landesforsten Rheinland-Pfalz, Geobasisdaten: © Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz

Brennholz aus dem Gemeindewald Fließem wird bis zur Deckung des Ortsbedarfs nur an Einheimische vergeben.

1) Brennholz in langer Form:

Bereits gefällte und entastete Bäume werden am Waldweg bereitgestellt und versteigert. Die Versteigerung erfolgt öffentlich, Zuschläge werden an den Meistbietenden erteilt. Die maximale Zuschlagsmenge liegt bei ca. 10 Festmeter (entspricht ca. 14 Raummeter) pro Versteigerung und anwesende Person. Vor der Versteigerung werden Bieterkarten verteilt. Diese sind vom Bieter auszufüllen und dienen nach Zuschlag als Grundlage zur Rechnungserstellung. Die Rechnung über die ersteigerte Holzmenge wird per Post zugestellt.

Die Taxpreise werden hergeleitet aus geschätzter Menge des Polters multipliziert mit 65 Euro/Festmeter für Laubholz und 45€/FM für Nadelholz (Preise incl. Mehrwertsteuer). Es ergibt sich ein Polterpreis incl. Mehrwertsteuer. Alle Polter sind mit einer Polternummer (farbiges Plastikplättchen) versehen; die geschätzte Festmetermenge des Polters wird während der Versteigerung genannt.

Es werden ca. 100 FM angeboten.

2) Reiserlose

Es wird ein Reiserlos angeboten

Termin

Samstag, 27. Juli 2024, 9.00 Uhr

Treffpunkt:

„Distrikt Hohnert“ Einfahrt Wirtschaftsweg an der K 69 Richtung Bickendorf, siehe Karte

Arbeitsicherheit und Umweltschutz

Zur eigenen Sicherheit muss bei Arbeiten mit der Motorsäge im Gemeindewald Fließem Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und ein Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz getragen werden.

Der Nachweis eines Besuchs eines Motorsägen – Grundkurses (MS Basis) ist Voraussetzung bei Arbeiten mit der Motorsäge im Wald und auch am Waldweg (Betriebsgelände). Es darf ausschließlich biologisch abbaubares Kettenschmieröl und Sonderkraftstoff verwendet werden. Bei der Aufarbeitung von Reiserlosen dürfen keine Baumteile kleiner 7 cm Durchmesser aufgearbeitet werden, dieses schwache Material muss im Wald verbleiben.

Ein Merkblatt zur Selbstwerbung wird jedem Käufer bei Bedarf ausgehändigt.

Bezahlung

Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Mit Zuschlagserteilung / Verkauf geht die Gefahr von Verlust und Untergang des Holzes auf den Käufer über.

Die Holzabfuhr ist nur nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zulässig.