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Bitburger Landbote
Ausgabe 29/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bitburger Land

Information aus der Ratssitzung vom 25.06.2026

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 wie folgt beschlossen

im öffentlichen Teil der Sitzung

1: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Das Ratsmitglied Katharina Weber ist aus dem Verbandsgemeinderat Bitburger Land ausgeschieden. Frau Monika Bach wurde als Ersatzperson in den Rat berufen. Sie wird von der Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet.

2: Feuerwehrbedarfsplanung

Dem Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan wird wie vorgelegt zugestimmt. Die Baumaßnahme Neuerrichtung FSZ mit integrierter Feuerwehr wird zurückgestellt. Die Kostenermittlungs- sowie Planungskosten sollen für die Jahre 2030/2031 im Haushalt berücksichtigt werden. Die zurückgestellte Baumaßnahme Neuerrichtung FSZ mit integrierter Feuerwehr wird in den folgenden Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan 2032-2037 aufgenommen.

3: Erlass einer Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Die „Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land“ wird beschlossen. Hierbei werden die bestehenden Ausschüsse des Verbandsgemeinderates um dem Feuerwehrausschuss ergänzt.

4: Landschafts- und Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Bitburger Land: - Grundsatzbeschluss zur räumlichen Gesamtfortschreibung

Der Verbandsgemeinderat beschließt im Grundsatz, den Landschaftsplan und den Flächennutzungsplan für das Gebiet der Verbandsgemeinde jeweils gesamträumlich fortzuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt die Vergabe der Dienstleistungen für die Erstellung eines neuen Landschaftsplanes vorzubereiten und deren Kosten festzustellen. Zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen die Kosten der städtebaulichen und umweltrechtlichen Planungsleistungen, auch der landesplanerischen Stellungnahme, ermittelt werden. Eine Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsmittel ist in den Folgejahren 2027ff vorzunehmen.

5: Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der VG Bitburger Land zum Thema „Solarenergie“

a. Beratung und Entscheidung zu den Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Verbandsgemeinderat entscheidet, entsprechend der in der Aufbereitungsübersicht gefassten Beschlüssen zu verfahren.

 b. Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Verfahren

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Bitburger Land zum Thema „Solarenergie“ auf Grundlage der gefassten Beschlüsse in der nun vorliegenden Form. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist weiterhin eine zusammenfassende Erklärung zur Planung zu erstellen und dieser gemäß § 6a Abs. 1 BauGB beizufügen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach redaktioneller Überarbeitung/Anpassung des Planes durch das Büro BGH, diesen den Ortsgemeinden zur Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO vorzulegen. Nach erfolgter Zustimmung (doppeltes Quorum) und dem anschließenden erforderlichen Feststellungsbeschluss des VG Rates soll dieser der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt werden.

6: Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land - 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land (Fassung 1. Teilfortschreibung) im Bereich der Ortsgemeinde Brimingen

- Zur Planaufstellung/- änderung:

Es soll eine 37. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde Bitburg-Land (Fassung 1. Teilfortschreibung) für das Teilgebiet “Auf der Langwies“, Ortsgemeinde Brimingen, Gemarkung Hisel, entsprechend der vorliegenden Entwurfsfassung und ggf. notwendiger Ausgleichsflächen durchgeführt werden. Die Durchführung der Planänderung soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

- Zur Weiterführung des Verfahrens:

Die 37. FNP-Änderung der Verbandsgemeinde Bitburg-Land “Auf der Langwies“ wird gebilligt. Der Aufstellungsbeschluss zur Planänderung sollte in diesem Zusammenhang bekannt gegeben werden. Anschließend soll das Beteiligungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden (zunächst eine frühzeitige Beteiligung). Es wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB empfohlen, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und parallel zur notwendigen Bebauungsplanaufstellung der Ortsgemeinde Brimingen durchzuführen.

7: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land; Bereich "Auf Roth" - Gemarkung Niederstedem

a. Beratung und Entscheidung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aus der öffentlichen Auslegung

b. Feststellungsbeschluss und Abschluss des Verfahrens

Den in der Aufbereitungsübersicht dargelegten Abwägungs- und ggf. gefassten Einzelbeschlüssen wird gefolgt. Der Verbandsgemeinderat beschließt die 38. Änderung des FNP (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land - Bereich "Auf Roth", Gemarkung Niederstedem, entsprechend der Entwurfsfassung aus der öffentlichen Auslegung/Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Feststellungsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, diese zu gegebener Zeit den Ortsgemeinden zur Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO, und nach erfolgter Zustimmung, der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB vorzulegen. Anschließend ist die ortsübliche Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB vorzunehmen.

8: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land; Bereich "Golfplatz" - Gemarkung Hermesdorf

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Bitburg-Land (Fassung 1. Teilfortschreibung) für das Gebiet “Golfplatz“ (Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung “Freizeiteinrichtungen, Camping und Beherbung“), Gemarkung Hermesdorf, soll entsprechend der vorliegenden Entwurfsfassung eingeleitet und umgesetzt werden. Das Beteiligungsverfahren soll nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden (zunächst eine frühzeitige Beteiligung). Es wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB empfohlen, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

9: Abbau von gesetzlichen Standards - Antrag auf Änderung des Landesgesetzes vom 22.11.2013

Beim Land RLP wird beantragt, dass die Regelung in § 2 Satz 3 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land vom 22.11.2013 ersatzlos gestrichen wird. Über die Frage des Fortbestandes der Verwaltungsstelle Kyllburg wird später, nachdem der Verbandsgemeinde wieder ihr vollständiges Selbstverwaltungsrecht gewährt wurde, ein gesonderter Beschluss gefasst.

10: Strombewirtschaftung im Bilanzkreismodell - Erwerb eines Geschäftsanteils an der KNE AöR

1.) Der VG-Rat beschließt sich mit einem Geschäftsanteil von 1 % an der KNE AöR zu beteiligen. Dem Entwurf der 7. Änderungssatzung der KNE - Anstaltssatzung (Beitrittssatzung) sowie den Entwürfen des Auf- und Übernahmevertrages und des Kooperations- und Betriebsführungsvertrages wird zugestimmt.

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlussfassungen des Verwaltungsrates der KNE AöR und der bisherigen Träger sowie der kommunalaufsichtlichen Prüfung gemäß § 92 GemO.

2.) Der VG-Rat beschließt die Strombewirtschaftung der Kommunalen Liegenschaften und der Liegenschaften der Abwasserbeseitigung ab 2027 gemeinsam mit den kommunalen Partnern des Eifelkreises im Bilanzkreismodell durchzuführen und die KNE AöR mit der Umsetzung des Bilanzkreismodells ab 2027 zu beauftragen. Dem vorliegenden Entwurf des Kooperations- und Betriebsführungsvertrages mit der KNE AöR sowie des Bilanzkreismanagementvertrages mit der SWT AöR wird zugestimmt.

11: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes

Der Abschluss der vorliegenden Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der ganztägigen Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz während der Schul- und Ferienzeiten sowie für deren Finanzierung wird befürwortet und beschlossen. Frau Bürgermeisterin Fischer wird zur Unterzeichnung ermächtigt.

12: Anpassung der Gebührensätze (Elternbeiträge) für die betreuenden Grundschulen

Die Anpassung der Elternbeiträge wird grundsätzlich befürwortet. Die Elternbeiträge für die Betreuung verändern sich wie in der Änderung der Betreuungssatzung dargestellt und errechnen sich nach der Summe der Wochenstunden für die in Anspruch genommene Früh- und Nachmittagsbetreuung. Die Änderung der Betreuungssatzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Der Änderung der Betreuungsordnung wird zugestimmt.

13: Wahl der Mitglieder und Stellvertreter in den Feuerwehrausschuss

In den Feuerwehrausschuss werden durch Annahme des gemeinsamen Wahlvorschlags gewählt:

14: Nachwahl von Mitgliedern/stellv. Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen

Frau Katharina Weber ist als Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung sowie als stellv. Mitglied im Hauptausschuss, im Ausschuss für Schulen, Jugend und Kultur und im Rechnungsprüfungsausschuss ausgeschieden.

Das Vorschlagsrecht steht der CDU-Fraktion zu; es werden nachfolgende Personen gewählt:

Zusätzlich wird bestimmt, dass Herr Sascha Schmidt Frau Anja Esch und dass Frau Gabriele Faber-Ertz Herrn Thomas Schilz vertritt.

im nicht öffentlichen Teil der Sitzung

17: Grundstücksangelegenheit

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zur Vorbereitung einer späteren Grundsatzentscheidung Angebote für Machbarkeitsstudien sowie weitere erforderliche Planungs-, Beratungs- und Untersuchungsleistungen einzuholen und entsprechende Aufträge zu vergeben. Für den Gesamtumfang der hierfür entstehenden Aufwendungen darf die beschlossene Wertgrenze nicht überschritten werden. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen.

18 Personalangelegenheit

Der Verbandsgemeinderat beschließt für den Fall, dass die Ministerin bzw. der Präsident der ADD sich dem Votum anschließt, dass das Benehmen nach § 26 (5) SchulG als hergestellt gilt.