In der Ortsgemeinde Scharfbillig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
zu besetzen. Es handelt sich dabei um eine sog. „geringfügige Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherung (bis max. 450,00 €/Monat).
Die Vergütung erfolgt auf Stundenlohnbasis nach TVöD nach Vorlage von Stundennachweisen.
Die Arbeiten umfassen die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an den öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Ortsgemeinde Scharfbillig, sowie Arbeiten auf Anweisung der Ortsbürgermeisterin.
Interessentinnen/Interessenten werden gebeten sich schriftlich oder mündlich bei Frau Ortsbürgermeisterin Anna Stoffel, Hauptstr. 13a, 54636 Scharfbillig, bis zum 10.08.2022 zu bewerben.
Nähere Auskünfte erteilt die Ortsbürgermeisterin unter der Telefon-Nr.: 0151-59187474.