Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 14.12.2023 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Idenheim – Teilgebiet “In den Feldern“ – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortslage, unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Gemarkung Trimport, zwischen der ehemaligen Hauptschule und der Wohnbebauung entlang der Schulstraße und hat eine Größe von rd. 5,34 ha.
Die 33. FNP-Änderung bezieht sich überwiegend auf den v. g. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Teilgebiet “In den Feldern“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.
Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 33. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen Änderung des FNP wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlass der Planung
Die Ortsgemeinde Idenheim will im Bereich der Flächen "In den Feldern" in Zusammenarbeit mit einer Investorengesellschaft neue Baustellen schaffen. Hier soll für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf Wohnbauland zur Eigenentwicklung bereitgestellt werden. Die Die Verbandsgemeinde Bitburger Land strebt die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule zum zukünftigen Grundschulstandort an. Zudem stellt die Ortsgemeinde Idenheim eine Fläche für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung, das im Zusammenhang mit diesen Planungen realisiert werden soll.
Das Plangebiet, das später das Neubaugebiet ausweisen soll, ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der vorgesehenen Wohnbauflächen als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Um den vorgesehenen Bebauungsplan aus dem FNP entwickeln zu können, ist gleichzeitig eine parallele Änderung (Darstellung als Wohnbauflächen) erforderlich.
Die Flächen, betreffend den Schulstandort und das Feuerwehrgerätehaus, werden im FNP bereits als “Flächen für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen; zudem erfolgt die Darstellung von Grünflächen für Sportanlagen.
Im FNP Bitburg-Land ist östlich der Schulstraße (“Hinter dem Zäunchen“) eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Für diesen Bereich müsste eine Wohnbauflächenrücknahme zugunsten des neu zu entwickelnden Wohnbaugebietes erfolgen.
Die Entwurfsunterlagen zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (ohne Umweltbericht) sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Zeit
vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 zur Verfügung.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Beteiligung erfolgen unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.