Der Plan über die Einnahmen, Ausgaben und den Reinertrag aus der Nutzung der Fischereistrecke Prüm, Gemarkung Bettingen, für das Jahr 2019 mit der Liste der an die Uferanlieger auszuzahlenden Anteile liegt in der Zeit vom
05.08.2019 bis einschl. 23.08.2019
während den üblichen Dienststunden zur Einsicht aller Beteiligten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer 116, aus.
Einwendungen gegen diesen Plan können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.