Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz über die Absage der Urwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters
Für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters ist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden.
Gemäß § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet die Urwahl damit nicht statt.
Die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister wird durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 der Gemeindeordnung gewählt.