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Bitburger Landbote
Ausgabe 31/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung über die Absage der Urwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz über die Absage der Urwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

I.

Für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters ist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden.

II.

Gemäß § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet die Urwahl damit nicht statt.

III.

Die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister wird durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 der Gemeindeordnung gewählt.

Mülbach, den 23.07.2024
Stefan Weil
Gemeindewahlleiter