Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2024 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung (Liquiditätskredit) ist erteilt.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 05.08. - 13.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land -Abteilung Finanzen-, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung mit -plan ist auch auf der Internetseite www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/Informationen/Haushaltspläne einsehbar.
Als Tag der Bekanntmachung gilt Samstag, der 03.08.2024.
Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 5 GemO am 01.01.2024 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Ortsbürgermeister oder Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 07.03.2024
beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 25.640.255,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 25.922.949,00 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — -282.694,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 619.762,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.513.000,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.634.070,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -6.121.070,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 5.501.308,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 7.193.120,00 Euro
Gesamt — 7.193.120,00 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 12.700.000,00 Euro festgesetzt.
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“, die im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für den
Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“:
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 6.502.947,00 Euro
Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“:
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:
Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“
auf — 2.000.000,00 Euro
Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“
auf — 100.000,00 Euro
Der Umlagesatz wird auf 40,00 v. H. festgesetzt (Vorjahr 2023 = 38,00 v. H.).
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für öffentliche Einrichtungen u.a. der Verbandsgemeinde und des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ (§§ 5, 10 und 11 KAG in Verbindung mit den hierzu erlassenen Satzungen in der jeweils gültigen Fassung) werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Freibadgebühren (incl. gesetzl. USt.)
| Einzelkarten: | 2023 | 2024 |
| a) | Erwachsene über 18 Jahre | 4,00 EUR | 4,00 EUR |
| b) | Feierabendkarte (ab 17 Uhr) | 2,50 EUR | 2,50 EUR |
| c) | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten | 2,50 EUR | 2,50 EUR |
| d) | S-free Karten | 2,00 EUR | 2,00 EUR |
| Zehnerkarten: | 2023 | 2024 |
| a) | Erwachsene über 18 Jahre | 35,00 EUR | 35,00 EUR |
| b) | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten | 20,00 EUR | 20,00 EUR |
| Saisonkarten: |
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| a) | Erwachsene über 18 Jahre | 60,00 EUR | 60,00 EUR |
| b) | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten | 35,00 EUR | 35,00 EUR |
| Familiensaisonkarten: |
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| a) | Eltern/Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, Schüler und Studenten | 95,00 EUR | 95,00 EUR |
| Gruppenkarten / Sonderregelungen: |
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| a) | Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern bis 18 Jahre und Schüler je Person | 2,00 EUR | 2,00 EUR |
| b) | Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern über 18 Jahre je Person | 3,50 EUR | 3,50 EUR |
| c) | Behinderte ab 50 % gegen Vorlage des Ausweises auf alle Karten Ermäßigung (Ausgenommen Familiensaisonkarten) | 50 % | 50 % |
Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Kyllburg"
| Schmutzwasser: | 2023 | 2024 |
| 1. | Gebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch | 4,35 EUR | 4,35 EUR |
| 2. | Gebühr für die Übernahme von Fäkalschlamm von außerhalb der Verbandsgemeinde |
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| a) Übernahme von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen je m³ | 15,00 EUR | 15,00 EUR |
| b) Übernahme von Fäkalschlamm aus Sammelgruben je m³ | 4,00 EUR | 4,00 EUR |
| 3. | Entsorgung von Abwassergruben im Außenbereich |
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| a) Sammelgruben pro Abfuhr mit 8 m³ Fasswagen | 110,00 EUR | 110,00 EUR |
| b) | Vollbiologische Kläranlagen pro Abfuhr 8 m³ Fasswagen einschließlich Reinigung | 135,00 EUR | 135,00 EUR |
| Oberflächenwasser: |
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| 1. | Wiederkehrender Beitrag je m² gewichtete Abflussfläche | 0,27 EUR | 0,27 EUR |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag für entwässerte Fläche Gemeindestraßen je m² | 0,35 EUR | 0,35 EUR |
| 3. | Investitionskostenanteil für entwässerte Straßenflächen für Gemeindestraßen je m² | 20,00 EUR | 20,00 EUR |
| Beitragssätze für einmalige Beiträge nach KAG: Die Festsetzung erfolgt per Beschluss durch den Verbandsgemeinderat |
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Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Bitburg-Land"
| Schmutzwasser / Abwasserabgabe: | 2023 | 2024 |
| 1. | Schmutzwassergebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch | 4,89 EUR | 4,89 EUR |
| 2. | Fäkalschlammbeseitigung und Entsorgung je m³ Schlamm oder Abwasser | 44,00 EUR | 44,00 EUR |
| 3. | Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person4 | 17,90 EUR | 17,90 EUR |
| 4. | Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm | 115,00 EUR | 115,00 EUR |
| Oberflächenwasser: | ||
| je m² angeschlossene und bebaute und/oder befestigte Fläche | 0,68 EUR | 0,68 EUR |
| Beitrag für die erstmaligeHerstellung einer Entwässerungsanlage: |
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| Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche | 2,10 EUR | 2,10 EUR |
| Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche | 2,00 EUR | 2,00 EUR |
| Beitrag für die räumliche Erweiterung einer Entwässerungsanlage: |
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| Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche | 5,00 EUR | 5,00 EUR |
| Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche | 12,00 EUR | 12,00 EUR |
Zinssatz für Stundungen "Verbandsgemeindewerke Bitburger Land":
Der Zinssatz für die Stundung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen sowie laufenden Gebühren beträgt 6 %.
Verwaltungskostenbeiträge für die Verwaltung der Jagd- und Fischereigenossenschaften:
5 % der jährlichen Einnahmen bei Nichtauszahlung an die Genossen
8 % der jährlichen Einnahmen bei Auszahlung an die Genossen
„Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:
| Erfolgsplan | Vermögensplan | ||
| Betriebszweig | Erträge | Aufwendungen | Einnahmen | Ausgaben |
| Abwasserbeseitigung „Bitburg-Land“ | 5.557.409 EUR | 5.555.354 EUR | 9.107.702 EUR | 9.107.702 EUR |
| Abwasserbeseitigung „Kyllburg“ | 2.414.388 EUR | 2.365.290 EUR | 2.937.000 EUR | 2.937.000 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2017 | 18.966.812 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2018 | 18.616.041 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2019 | 16.631.629 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2020 | 19.738.884 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2021 | 21.073.587 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 | 21.573.866 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 | 21.871.463 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024 | 21.588.769 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % überschritten sind.
Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 1.000,-- EUR ist im Einzelfall immer unerheblich.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.